Bunker/Arrest im Gefängnis?

2 Antworten

Diese Menschen landen gemäß  § 63 StGB in einer zeitlich befristeten der Unterbringung in einer geschlossenen forensischen psychiatrischen Anstalt.

Auch wenn ihre ürsprünglich Verurteilung nur  wenige Wochen Knastaufenthalt vorsah, sehen sie sich nun einer meist lebenslangen Haft unter verschärften Bedingungen mit Fixierungen und Isolationszellenunterbringung ausgesetzt.

Dies liegt daran, dass diese armen Teufel oftmals in der Psychiatrie von der Justiz vergessen werden und willfährige psychiatrische Gutachter jedes Jahr neu bestätigen, dass eine Entlassung der Betroffenen in die Freiheit nicht zu rechtfertigen sei.
Wenn man nun noch berücksichtigt, dass viele der "Verurteilten" aufgrund eines Fehlurteiles in den Knast gelangten, dann wird ersichtlich, dass hier viele Unschudige Justizopfer lebenslänglich einsitzen.

Ermöglich wird diese demütigende Behandlung durch den § 63 StGB, der von den Nazis eingeführt wurde, um politische Gegner auszuschalten,
Leider gilt dieser § 63 heute immer noch und wird dazu benutzt, verhaltensauffällige unangepasste Menschen aus dem Verkehr zu ziehen.

Dass es sich bei diesen unmenschlichen Aufenthalten in geschlossenen psychiatrischen Anstalten um systematische Folter handelt, stört die Verantwortlichen in Deutschland nicht. Sie haben sich entschlossen diese Folter einfach zu leugnen.

vgl, hierzu die Videos:

https://youtube.com/watch?v=HECC-TmQAqM



https://youtube.com/watch?v=QjBiMh0Ftig





Woher soll das jemand wissen? Das ist außerdem überall unterschiedlich. Und anders als wie bei den Reportagen aus Amerika die man so sieht....

In Filmen sieht das immer hübsch dramatisch aus -- aber waren die Autoren/Regisseure jemals im Knast?

Der Unterschied zu amerikanischen Reportagen besteht darin, dass derartige Reportagen bei uns aus gutem Grund von den Folterern verhindert werden, weil diese nicht bloßgestellt werden wollen.