Bundesweiten Einsatz als Zeitarbeiter ablehnen?

12 Antworten

Der bundesweite Einsatz ist in vielen Arbeitsverträgen festgeschrieben - das gilt zumeist für die Großfilialisten, die eben bundesweit aufgestellt sind. Regionale Unternehmen (z. B. nur in Hamburg tätig) hätten von einer solchen Formulierung keinen Nutzen.

In der Theorie bedeutet "bundesweiter Einsatz", dass bei Zustandekommen des Vertrages tatsächlich deutschlandweit gearbeitet werden muss.

Kommen wir nun zur Praxis: Auch in Zeitarbeitsunternehmen arbeiten Menschen, die wissen (sollten), was sie anderen zumuten können und was nicht. Hilfskräfte, die ein äußerst geringes Gehalt haben und keinen PKW, wird man normalerweise nicht bundesweit einsetzen. In der Praxis werden Fahrstrecken per ÖPNV von maximal 1 Stunde als vertretbar angesehen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Anders sieht es jedoch z. B. bei Höher- und Hochqualifizierten aus. Ein durchaus hervorragend entlohnter Ingenieur sollte mit einem bundesweiten Einsatz rechnen.

Das ist wie in anderen Branchen der Wirtschaft: je höher der Aufgaben- und Verantwortungsbereich und damit das Gehalt ist, desto mehr Flexibilität erwartet der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter.

Es ist in der Tat unglücklich, dass in den meisten Arbeitsverträgen nicht unterschieden wird, sondern diese Klausel allgemein gültig ist.

ZeitarbeitCheck

Arbeitet man schon bei der Zeitarbeitsfirma und soll dann auf Montage, kann man das ablehnen, es sei denn, Montagetätigkeiten sind gleich im Arbeitsvertrag vereinbart. Hat man sich bei dem Zeitarbeitsunternehmen erst vorgestellt und ist dort noch nicht beschäftigt, kann man dies ablehnen. Dabei wird der Begriff "Montage" sehr unterschiedlich ausgelegt. Montage im eigentlichen Sinne heisst ja, arbeiten und übernachten auswärts ohne tägliche Heimfahrt. Das muss man echt nicht annehmen. Wenn man schon bei dem Zeitarbeitsunternehmen arbeitet, deutet dieses Angebot darauf hin, dass das Zeitarbeitsunternehmen augenblicklich in der Nähe keinen Einsatz anbieten kann. Da es den Mitarbeiter aber halten will, bietet es ihm Montagetätigkeit an. Dies ist meist vorübergehend. Ich würde es dann annehmen. Ist noch keine Einstellung erfolgt, hat man sich auf eine bestimmte Stellenbeschreibung beworben. Ein Stellenvorschlag vom Arbeitsamt könnte es nicht sein, da im Bewerberprofil bei der Arbeitsagentur gleich hinterlegt ist, ob man montagebereit ist oder nicht. Für eine Nahmontage mit täglicher Heimfahrt liegt die Zumutbarkeitsgrenze bei ca. 70 km. Man sollte auch daran denken, dass es auf das Jahresende zugeht und die ZA-Firmen viele Mitarbeiter, die firmenbedingt ab Weihnachten abgemeldet werden, zum 23.12. entlassen.

Wenn der bundesweite Einsatz im Arbeitsvertrag steht und Sie dies unterschrieben haben, dann sind Sie dazu verpflichtet sich bundesweit einsetzen zu lassen. Sie haben nur die Möglichkleit sich einen anderen Job zu suchen, oder sich an die Vereinbarung zu halten. Versuchen Sie durch Nachfrage beim Arbeitgeber zu erreichen dass Sie möglichst heimatnah eingesetzt werden. Den Begriff der zumutbaren bzw. nicht zumutbaren Entfernung gibt es im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit, wenn diese einen arbeitslosen Menschen zur Arbeitsaufnahme bewegen möchte. In diesem Fall würde die Zumutbarkeit des Weges geprüft und die Arbeitsaufnahme könnte, wenn der Weg unzumutbar lange wäre, abgelehnt werden. Peter Kleinsorge

Ja, das kannst du ablehnen. Ein bundesweiter Einsatz ist nicht zumutbar.

Ich habe den Vertrag nur unterschrieben um fest reinzukommen, was nicht geklappt hat. Ein bundesweiter Einsatz war für mich nie eine Option - kann ich nicht, bin verheiratet und habe Kinder - Wenn ich den bundesweiten Einsatz nun ablehne, werde Sie mich kündigen - bist du sicher, dass ich dann keine Sperre von AA bekomme?

Ich will zu diesem Thema auf einen interessanten Bericht einer ehemaligen Zeitarbeitsdisponentin aufmerksam machen:

ein Auszug:

... Eine absolut schmutzige Methode ist es auch, wie mit Mitarbeitern verfahren wird, die auf Wartezeit sind und die man los werden will. Für diese Mitarbeiter werden Einsätze geschrieben, die mindestens 400 km entfernt liegen. Beispiel: Anruf um 16:15 Uhr beim Mitarbeiter um ihm mitzuteilen, dass er ins Büro kommen muss um seinen neuen Einsatz zu besprechen. Mitarbeiter kommt ins Büro und erfährt, er soll morgen früh um 6 Uhr bei einem Unternehmen sein, das mindestens 400 km entfernt ist. 99% aller Mitarbeiter sagen dazu NEIN. Diese Leistungsverwei´gerung führt dazu, dass der Disponent dem Mitarbeiter entweder kündigt, oder eine Aufhebung erwirkt, oder "wohlwollend" den Arbeitsplatz erhält, daber den Mitarbeiter auf unbezahlten Urlaub setzt. Diesen Unbezahlten Urlaub lässt man sich dan quittieren und heftet dies zur Akte. Sollte der Mitarbeiter nun zu irgend einem Zeitpunkt eine Klage vor dem Arbeitsgericht anstreben so gibt es Belege, die des Zeitarbeitsunternehmen absichern und die Klage des Mitarbeiters zum Scheitern verurteilen. ...

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