Bundesweiten Einsatz als Zeitarbeiter ablehnen?
Kann man das gegenüber der Zeitarbeitsfirma machen, wenn man nicht so weite Strecken in Kauf nehmen will? Worauf kann man sich berufen?
5 Antworten
Der bundesweite Einsatz ist in vielen Arbeitsverträgen festgeschrieben - das gilt zumeist für die Großfilialisten, die eben bundesweit aufgestellt sind. Regionale Unternehmen (z. B. nur in Hamburg tätig) hätten von einer solchen Formulierung keinen Nutzen.
In der Theorie bedeutet "bundesweiter Einsatz", dass bei Zustandekommen des Vertrages tatsächlich deutschlandweit gearbeitet werden muss.
Kommen wir nun zur Praxis: Auch in Zeitarbeitsunternehmen arbeiten Menschen, die wissen (sollten), was sie anderen zumuten können und was nicht. Hilfskräfte, die ein äußerst geringes Gehalt haben und keinen PKW, wird man normalerweise nicht bundesweit einsetzen. In der Praxis werden Fahrstrecken per ÖPNV von maximal 1 Stunde als vertretbar angesehen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Anders sieht es jedoch z. B. bei Höher- und Hochqualifizierten aus. Ein durchaus hervorragend entlohnter Ingenieur sollte mit einem bundesweiten Einsatz rechnen.
Das ist wie in anderen Branchen der Wirtschaft: je höher der Aufgaben- und Verantwortungsbereich und damit das Gehalt ist, desto mehr Flexibilität erwartet der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter.
Es ist in der Tat unglücklich, dass in den meisten Arbeitsverträgen nicht unterschieden wird, sondern diese Klausel allgemein gültig ist.
ZeitarbeitCheck
Arbeitet man schon bei der Zeitarbeitsfirma und soll dann auf Montage, kann man das ablehnen, es sei denn, Montagetätigkeiten sind gleich im Arbeitsvertrag vereinbart. Hat man sich bei dem Zeitarbeitsunternehmen erst vorgestellt und ist dort noch nicht beschäftigt, kann man dies ablehnen. Dabei wird der Begriff "Montage" sehr unterschiedlich ausgelegt. Montage im eigentlichen Sinne heisst ja, arbeiten und übernachten auswärts ohne tägliche Heimfahrt. Das muss man echt nicht annehmen. Wenn man schon bei dem Zeitarbeitsunternehmen arbeitet, deutet dieses Angebot darauf hin, dass das Zeitarbeitsunternehmen augenblicklich in der Nähe keinen Einsatz anbieten kann. Da es den Mitarbeiter aber halten will, bietet es ihm Montagetätigkeit an. Dies ist meist vorübergehend. Ich würde es dann annehmen. Ist noch keine Einstellung erfolgt, hat man sich auf eine bestimmte Stellenbeschreibung beworben. Ein Stellenvorschlag vom Arbeitsamt könnte es nicht sein, da im Bewerberprofil bei der Arbeitsagentur gleich hinterlegt ist, ob man montagebereit ist oder nicht. Für eine Nahmontage mit täglicher Heimfahrt liegt die Zumutbarkeitsgrenze bei ca. 70 km. Man sollte auch daran denken, dass es auf das Jahresende zugeht und die ZA-Firmen viele Mitarbeiter, die firmenbedingt ab Weihnachten abgemeldet werden, zum 23.12. entlassen.
Sie können es ablehnen, bundesweit eingesetzt zu werden, es ist allerdings möglich dass die Firma Sie dann nicht einstellt. Wenn die bundesweite Einsetzbarkeit im Arbeitsvertrag steht, und Sie unterschreiben diesen, dann haben Sie Pech gehabt. Es bleibt Ihnen dann nur übrig sich eine andere Arbeit zu suchen und diese Firma zu verlassen. Peter Kleinsorge
zwischen einer zeitarbeitsfirma und einem auftragnehmer wird ein zivilrechtlicher vertrag geschlossen, in dem beide parteien ihre wünsche äussern koennen. niemand ist verpflichtet ein angebot anzunehmen, das er nicht mag.
darum prüfe wer sich ewig binde, ob er nicht was besseres finde...
Kommt drauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich dazu vereinbart ist.