Bundeswehrkleidung in der Öffentlichkeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin auch schon auf §132a StGb gestoßen, jedoch weiß ich nicht, ob dies auch für mich (15 Jahre alt) gilt

Die Gültigkeit des Strafgesetzbuches ist altersunabhängig.

Grundsätzlich gilt: In dem Augenblick, in dem es für einen anderen nicht unmittelbar ersichtlich ist, dass du kein echter Soldat bist (also z.B. indem Du eine komplette Uniform öffentlich trägst, mit Stiefeln, Gürtel usw.), machst Du Dich gemäß des §132a strafbar.

Trägst Du nur Teile einer Uniform oder staffierst Dich durch gewisse "Extras" (bunten Hut, Blumenkette etc.) so aus, dass das eindeutig ist, hast Du - in der Faschingszeit zweimal nicht - nichts zu befürchten.

Grundsätzlich die Finger lassen würde ich allerdings von Dienstgradabzeichen sowie Orden und Ehrenzeichen. Sollten diese noch an der Uniform sein, entfernen. Wenn die Uniform aus den 1960er/1970er Jahren stammt, ist sie ohnehin längst nicht mehr in Gebrauch und somit nicht verwechslungsgefährdet (die alten Uniformen dieser Zeit ware im Gegensatz zu heute einfarbig oliv: http://kreusel.beepworld.de/files/gruppe.jpg). Mit einer solchen Uniform bzw. Teilen davon hast Du nichts zu befürchten.

nira1 
Fragesteller
 21.01.2015, 20:10

Wie sieht das eigentlich aus mit dem Truppengattungsabzeichen für die Barretmütze ?

navynavy  21.01.2015, 20:52
@nira1

Das fällt weder unter die Kategorie Dienstgradabzeichen noch unter Orden und Ehrenzeichen, insofern problemlos. Ich würde es dennoch nicht "original" an einem Barett tragen - falls eins von Deinem Opa da ist, steck es einfach an die Uniform selbst oder als "Accessoire" an das Drumherum (Tasche, Hut...).

nira1 
Fragesteller
 21.01.2015, 22:21
@navynavy

Ok danke

navynavy  22.01.2015, 19:33
@nira1

Danke für den Stern!

Ich würds auch lassen - auch weils nicht besonders originell ist.

Ich würde es lassen, denn den § 132a StGB hast Du ja schon entdeckt.

Ist kein Problem, übrigens:

Soldaten ist es verboten, die Uniform zu tragen bei Karnevalsveranstaltungen, etc... Somit besteht da definitiv keine Verwechslungsgefahr.

Die Zentrale Dienstvorschrift 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" (kurz: ZDv 37/10) macht genaue Regelungen, was wann, wie und wo erlaubt ist. Nur mal so als Info.

Ohen abzeichen kannst du das machen denke ich.. nur trag das jetzt nicht jeden tag :D und wie alt ist die kleidung? Nicht das da ein h-kreuz drauf ist ;D

nira1 
Fragesteller
 21.01.2015, 17:35

Nein :D, ich muss mal fragen, aber ich glaube von 1960-1970 ca.

Recce  22.01.2015, 16:46
@nira1

Völlig wurst, ob da Abzeichen drauf sind oder nicht. Verboten ist es in beiden Fällen.