Bundeswehr 90/5er beim ausscheiden?

1 Antwort

Natürlich kann die Bundeswehr dich entlassen. Innerhalb der ersten 4 Jahre ist das ein einfacher Verwaltungsakt nach §55 SG.

Danach wird sowas halt vom Truppendienstgericht angeordnet.

Dann heißt es Tschüss, Dienstgrad, Tschüss BFD Anspruch, Tschüss Abfindung und Tschüss Übergangsgebührnisse.