Bundesfreiwilligendienst Ferienjob Steuern

1 Antwort

Ferienjobs sind nicht von der Steuer befreit. Wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 8.130 € beträgt, dann kann man sich Steuern, die man evtl. bezahlt hat, mit Hilfe der Einkommensteuererklärung wieder erstatten lassen.