Bürgschaft unterschreiben

4 Antworten

Es reicht wenn einer bürgt. Es muss noch nicht einmal ein Elternteil sein, hauptsache derjenige hat "genug" Kohle ;)

Wer unterschreibt, der bürgt. Entweder beide gesamtschuldnerisch oder einer alleine.

ein elternteil reicht.

Niemand sollte sie unterschreiben, mit einer Bürgschaft sind schon Viele in Teufels Küche gekommen und ihres Lebens nie mehr froh geworden.

Da sollte man nicht alle unter einen Hut kehren. Man muss doch wissen, ob man seinem Kind vertrauen kann oder nicht.

@FelinaSchnu

Da geht es weniger um Vertrauen als vielmehr um die eigene Existenz und da habe ich die selber Einstellung wie syncopcgda.

Keine Bürgschaft, keine Wohnung. Der Vermieter will halt auch ein bisschen Sicherheit, muss man auch verstehen. Haben vor einem halben Jahr auch an eine junge Familie vermietet, ER in einem normalen Job (aber erst da angefangen) und SIE wollte sich selbstständig machen. Keine guten Voraussetzungen für eine 110qm Wohnung in bester Lage. Die Bürgschaft von Ihrem Vater gab uns dann die notwendige Sicherheit dass die Miete rechtzeitig kommt, ohne wäre uns das zu riskant gewesen. Und nur weil man eine Bürgschaft unterschreibt heisst das noch lange nicht dass diese auch in Anspruch genommen wird.