Bürgschaft trotz Privatinsolvenz?

4 Antworten

Natürlich kannst Du bürgen. Die Frage ist eben nur, wer Dich als Bürge nimmt. Aber grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht.

Mit was willst Du denn bürgen, solange Du insolvent bist? Da wäre ja nichts, mit dem Du notfalls einspringen und die Zahlungen übernehmen könntest.

Deine Lebensgefährtin soll noch etwas hinwarten und dann ihr Auto nicht auf Kredit kaufen.

Natürlich kannst Du bürgen, aber wer sollte Dich als Bürgen akzeptieren? Ich nicht; denn bei Dir könnte ich den Anspruch nicht geltend machen.

Stimmt nicht ganz. Forderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstehen sind Neuverbindlichkeiten und nicht vom Insolvenzverfahren umfasst. Aber für die Dauer des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unwirksam. Demnach müsste man mit der Durchsetzung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens warten.

@Lunashine

Bei einer Verbraucherinsolvenz wird das Insolvenzverfahren ziemlich zügig aufgehoben und man ist in der Wohlverhaltensphase (WVP). 

Während der WVP sind in der Regel alle pfändbaren Beträge an den Treuhänder abzuführen bzw. an den Treuhänder abgetreten, so dass während der in der Regel fünfjährigen Dauer der WVP die Vollstreckung zwar möglich wäre, aber aussichtslos ist.

Dann kommt das "Stigma" der Insolvenz hinzu. Jemand der gerade in Insolvenz ist, oder eine Insolvenz hinter sich hat ist in der Regel vermögenslos. Warum sollte man so jemanden als Bürgen nehmen? Ein Bürge sollte zahlungskräftig sein, sonst macht es ja keinen Sinn.

@Meandor

Die Frage war ja nicht, wer ihn nimmt, sondern ob er bürgen könnte. Und das kann er. Jemanden zu finden, der ihn akzeptiert, ist eine ganz andere Frage 😉

Und alles andere finde ich persönlich sehr spekulativ. Denn weder die Dauer des Hauptverfahrens oder der WVP lässt sich genau bestimmen, da jedes Verfahren unterschiedlich ist noch kann man sagen, dass jeder vermögenslos ist. Hört sich komisch an, aber nach der Aufhebung des Verfahrens kann sich ein Schuldner von seinem unpfändbaren Einkommen auch wieder Vermögensgegenstände zulegen.

@Lunashine

Du hast Recht. Bürgen könnte er, ob er als Bürge akzeptiert wird, ist immer die andere Frage.

Nein kannst du nicht. Dazu müsstest du das Geld übrig haben, damit du zahlen kannst falls Schulden übrig sind.