Bürgschaft ohne Einkommen
Hallo,
Folgendes, ich bin vor kurzem umgezogen und bin nun arbeitssuchend, beim Einzug hat meine Mitbewohnerin eine Bürgschaft für mich unterschrieben, was ich nicht wollte, sie saß neben mir und plötzlich kommt dieser wisch zum Vorschein und sie unterschreibt ohne mich gefragt zu haben oder ohne dass sie es mir vorher erzählt hat. Nun sollte das Jobcenter meinen Kautionsanteil bezahlen, dazu hat das JC meinem vermieter ein Formular zum ausfüllen und zurück schicken geschickt, was mein vermieter nicht tut, er weigert sich seit 1 1/2 Monaten strickt das Formular aus zu füllen weil es ihm zu kompliziert ist.
Da meine Mitbewohnerin die Bürgschaft unterschrieben hat befürchtet sie nun meine Kaution zahlen zu müssen bzw dass Ihre Mutter die für sie bürgt meine Kaution zahlen muss und dreht total am rad, dass leben hier ist ein bisschen ungemütlich geworden. Sie selbst ist Student und hat kein eigenes Einkommen, sie hat ein bisschen bafög, Geld von Mami und einen Studienkredit.
Meine Frage: Ist diese Bürgschaft Rechtskräftig? Oder gibt es ein Gesetz dass dagegen spricht dass man ohne die finanziellen mittel eine Bürgschaft unterschreibt?
8 Antworten
Dein Kommentar beleuchtet die Frage falsch. Der Vermieter kann entweder durch eine Bürgschaft oder eine Kaution die Mietsicherheit für sein Mietobjekt erlangen. Dabei ist er in seiner Entscheidung frei. Hier hat er das Angebot einer Bürgschaft angenommen. Er ist nicht verpflichtet die Bürgschaft an den Bürgen zurück zu geben und dafür eine Kaution anzunehmen. Da er die Solvenz des Bürgen nicht geprüft hat, geht er ein hohes Risiko ein, im Falle deiner Zahlungsunfähigkeit auf Kosten sitzen zu bleiben, weil der Bürge diese auch nicht bezahlen kann. Dieses Risiko kann er nun gegen Null fahren, wenn er das Kautionsangebot des JC annimmt. Dein Bürge hat sehr unklug gehandelt. Deine Absicht ist lobenswert.
Eine Bürgschaft soll man ja auch nie eingehen. Sie wird immer fällig ,wenn man kein Geld hat.
Der Bürge gibt die Bürgschaft dem Bürgschaftsnehmer, die Bürgschaft wird in Höhe der Schuldsumme durch den Bürgschaftsnehmer in Anspruch genommen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Was für ein Formular soll denn der Vermieter ausfüllen?
Ich kenne nur das zu den Angaben der Miete und Nebenkosten.
Was daran kompliziert sein soll kann ich nicht nachvollziehen.
Ebenso was das ganze mit einer Bürgschaft, von wem auch immer, zu tun hat.
Die Kaution zahlt das Jobcenter ohnehin nicht rückwirkend.
"Die Kaution zahlt das Jobcenter ohnehin nicht rückwirkend."
Damit wird die Kaution aber nicht kleiner.
Der Vermieter ist verpflichtet den Wisch für die Kaution auszufüllen. Melde das dem Jobcenter, der Vermieter kann sich da auf ein dickes Bußgeld freuen.
Aus dem SGB.
Die Bürgschaft, welche die Studentin für Sie eingegangen ist gilt für Ihren Mietvertrag. Die Bürgschaft der Mutter für die Studentin hat mit ihrem Mietverhältnis nichts zu tun.
Die Story hinsichtlich des Zustandekommens der Bürgschaft für Sie, können Sie jemandem erzählen, "der mit dem Klammerbeutel gepudert wurde"! Die Darstellung klingt höchst unglaubwürdig!?!
Helfen Sie Ihrem Vermieter fachkundig beim Ausfüllen des Formulars für das Jobcenter.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet. Woher beziehst du diese "Weisheit"?