Buchungssatz Umsatzsteuer/Vorsteuer, Umsatzerlöse und Erlösberichtigungen
Hi,
also ich hoffe mir kann das jemand beantworten. Und zwar geht es um Buchungssätze. Ich schreibe jetzt bald ne Arbeit und wir haben die doppelte Buchführung (nur die Buchungssätze ohne das wir richtig auf Konten buchen müssen) mit Netto- und Bruttoverfahren und sowas eben.
Nun sind mir da ein paar Geschäftsfälle aufgefallen, wo ich jetzt nicht verstehe warum das so gemacht wird.
- Es kommt zu einer Reklamation: Der Kunde sendet Ware zurück.
Lösung: Forderungen an Umsatzerlöse an Umsatzsteuer
Was ich jetzt nicht verstehe ist folgendes: Und zwar Forderungen ist ein Aktivkonto. Wenn ein Kunde auf Ziel kauft, wird dort ja eine "Mehrung" verzeichnet. Bei einer Reklamation schickt der Kunde doch die Ware zurück - das heißt doch eigentlich, dass die Forderungen weniger werden müssten, da der Kunde diese ja nicht mehr bezahlen muss? Und genauso auch mit Umsatzerlöse und Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird wie Verbindlichkeiten behandelt. Heißt ja Zugänge werden im Haben gebucht und Abgänge dann doch im Soll? Wenn das also korrigiert wird, müsste doch eigentlich im Soll gebucht werden? Umsatzerlöse ist ein Erfolgskonto und Erträge werden im Haben gebucht, aber das ist ja auch kein Ertrag?
- Bei der Vorsteuer versteh ich das so, dass dies wie Forderungen behandelt wird und somit Zugänge im Soll gebucht werden. Wenn wir als Unternehmen also was kaufen, dann müssen wir Vorsteuer rausziehen, da wir ja nur 100 % bezahlen müssen und die überschüssigen 19 % MwSt bekommen wir ja dann vom Finanzamt wieder. Das ist dann auch richtig? Und wenn da was korrigiert werden muss, wie ist das denn da?
- Umsatzerlöse hab ich ja in Frage 1 ja schon aufgegriffen, aber wie ist das mit Erlösberichtigungen? Umsatzerlöse nimmt man bei, wenn Ware verkauft wurde und wenn Ware teilweise zurückgeschickt wird. Wieso wird beides im Haben gebucht? Und Erlösberichtigungen werden ja genommen, wenn ein Kunde Ware physisch komplett behält, aber wegen Mangel oder schneller Zahlung Skonto oder Minderung erhält. Wo wird das denn gebucht? Im Soll oder Haben? Und warum?
2 Antworten
Also alles der Reihe nach. Wenn Ware vom Kunden zurückgesandt wird werden die Umsätze, die Umsatzsteuer und die Forderungen berichtigt (vermindert). Auch wenn es um einen Nachlass geht läuft es genauso. Buchungssatz: Soll Erlösschmälerungen und Soll Umsatzsteuer an Haaben Forderungen! Wenn Ware an einen Lieferanten zurückgesandt wird - werden die Wareneinkäufe, die Vorsteuer und die Verbindlichkeiten berichtigt (vermindert). Auch wenn es nur um einen Nachlass geht läuft es genauso. Wir erhalten vom Liefeanten eine Gutschrift oder wir schreiben eine Lastschrift an den Lieferanten. Buchungsatz: Verbindlichkeiten Soll an Wareneinkauf Haben und Vorsteuer Haben. Nur so funktioniert das, es wird nicht beides im Haben gebucht. Bringe da nichts durcheinander, es ist alles logisch, viel Erfolg beim Lernen.
also meiner meinung nach müsste der buchunssatz so lauten :
Umsatzerlöse -> Umsatzsteuer -> Forderungen
deswgen bist du ja auch so am verzweifeln !
wo kommt denn deine lösung her ?
Von der Seite http://www.rechnungswesen-verstehen.de/uebungen/rechnungswesen-uebungen.php
Aber irgendwie tun mich die Übungen da nur verwirren. Du sagst das jetzt so, wie ich auch denke das es richtig ist. Aber auch im Unterricht hatte ich solche Buchungssätze, wo es mir wirklich schwerfällt das dann nachzuvollziehen. Gerade das mit den Erlösberichtigungen und Umsatzerlöse.