Buchungssatz Ergänzungskauf PC (Aufrüstung)

5 Antworten

Du solltest als erstes überlegen, ob die Festplatte und das DVD Laufwerk überhaupt aktiviert werden müssen oder vielmehr als Instandhaltungskosten (Kto. 4806) sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen. Wenn ich ein altes Bauteil durch ein neues ersetze, dann ist das auch dann Instandhaltung, wenn das neue Bauteil zwar eine technische Aufwertung darstellt, diese aber lediglich dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Nur wenn eine über den ursprünglichen Wert hinausgehende wesentliche Verbesserung vorliegt, sind die Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Dann aber als nachträgliche Anschaffungskosten auf den PC in dem sie eingebaut werden. Folglich können Sie nur dann in den Sammelposten (485) oder als GWG (480) gebucht werden, wenn der PC selbst GWG ist. Sonst kommen diese Buchungen schon deshalb nicht in Frage, weil weder die Festplatte noch das DVD Laufwerk (es sei denn beides sind mobile) einer selbständigen Nutzung fähig sind (siehe § 6 Abs. 2 und 2a EStG).

Ich hoffe es bringt Dich weiter.

Genau wie paulmax schreibt. Sofort über 4806 als Kosten verbuchen. Kann doch sowieso kein Mensch mehr feststellen ob das Ergänzung, Reparatur oder Neuanschaffung war.
Warum so viele Gedanken und Arbeit machen.
Übrigens wird GWG bis 150 Euro nicht mehr über 0480 abgeschrieben sondern direkt in die Kosten gebucht.

Also das DVD-Laufwerk ist kein GWG da unter 60,00 € auch die Festplatte würde ich nach SKR04 mit dem DVD-Laufwerk zusammen auf Kto. 6495Wartungskosten für Hard- und software buchen. LG

ichbins1968  23.04.2009, 06:22

falsch sowohl DVD-Laufwerk und auch Festplatte müssen ins Anlagevermögen und über 5 jahre abgeschrieben werden, da nicht eigenständig nutzbar, dies gilt auch für Drucker )allerdings nicht für die kleinen Photodrucker die man auch ohne PC nutzen kann

Beim Nachkauf einiger Teile können die Aufwendungen über das Konto 6470 Reparaturen und Instandhaltung von BGA erfasst werden.

Wurden die Festplatte und das Laufwerk im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem PC erworben, müssen die Aufwendungen natürlich mit aktiviert werden.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

Wenn die Geräte in den PC eingebaut werden dann über die Restnutzungsdauer des PC mit abschreiben. Wenn es externe Geräte sind sollte man sie auch als eigenständige Geräte mit eigener Nutzungsdauer abschreiben.

boriswulff  25.03.2009, 12:18

Wenn es eigentlich keine Verbesserung des PCs ist kann man eingebaute Sachen sonst auch unter Reparaturkosten verbuchen.

Aber eine Aufrüstung ist keine Reparatur.

ichbins1968  23.04.2009, 06:21

falsch, all diese Geräte sind ohne peripheriegerät nicht eigenständig nutzbar und gehören immer zu einem Computer, deswegen gehören sie immer zum Anlagevermägen und müssen über 5 jahre bgeschrieben werden, auch wenn sie unter 150,00 Euro liegen. GWG sind nur Geräte die eigenständig nutzbar sind. Alle Geräte die ich an ein anderes anschließen muß damit ich sie nutzen kann sind niemals GWG.