Buchseiten für privaten Gebrauch abfotografieren/scannen/kopieren?

7 Antworten

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erlaubt das.

Zum Weitergeben unter Freunden sagen Urteile: Bis zu sechs oder sieben Kopien werden noch als privater Gebrauch akzeptiert. Ach, hier, Wikipedia zu Privatkopien: "Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien."

Aber gegenteilige Urteile - etwa zu digitalen Kopien - sind mir nicht bekannt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Einzelne Seiten sind vollkommen unproblematisch. Das Verfahren ist egal.

Du bezahlt mit dem Kauf eines Kopierers und Scanners schon für die Nutzungsrechte. Also kein Problem für den privaten Gebrauch.

Solange du es nicht öffentlich stellst, dann ist es erlaubt ;)

So schauts aus.