Buchhaltungssoftware Kfz-Werkstatt

4 Antworten

"...Außerdem ist die Glaubwürdigkeit beim Finanzamt natürlich eine ganz andere. Wenn sie das auch offiziell gar nicht sagen dürfen, es ist so..." also einen Steuerberater würde ich dir auch bei einer KFZ-Werkstatt empfehlen. Viele arbeiten bei der buchhalterischen Seite mit Datev. 

Lies mal hier nach http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&document=1035960

Du bist der Unternehmer und wenn Du nicht wie ein Autohaus an einen Lieferer gebunden bist, der Dir sogar Vorschriften darüber macht, wie zu buchen ist, dann gibt es keinen Zwang.

Wenn man allerdings einen Branchenvergleich machen will, dann dürfte das zwar auch mit einem allgemeinen SKR funktionieren, doch je nachdem wie genau die Vergleichszahlen sind, dann sieht man wirklich besser wo man steht.

Ich bin ein großer Fan der Meisterbriefe. Was in den Kursen zum Thema Buchführung vermittelt wird ist wirklich gut. Jetzt das Aber. Es ist produktiver die Buchhaltung beim Steuerberater machen zu lassen. Denn in der Zeit, die Du zusätzlich brauchst hast Du mit Sicherheit bei Deinen Kunden mehr verdient.

Davon, dass die Beschäftigung mit steuerrechtlichen Änderungen, mit Rechtsprechung usw. regelmäßig geprüft werden muss, ob man noch auf dem richtigen Wissensstand ist will ich gar nicht reden. Das kostet nämlich noch einmal Geld für Literatur und man muss die Dinger auch lesen. Und auch für einen interessierten Laien ist die Zuordnung überhaupt nicht einfach. Bereits die Begriffe Rücklagen und Rückstellungen klingen so schön gleich. Doch die sind im Steuerrecht nicht einmal verwandt. Also guckt man sich etwas an, was einen überhaupt nicht interessieren braucht und macht dann auch noch Fehler.

Außerdem ist die Glaubwürdigkeit beim Finanzamt natürlich eine ganz andere. Wenn sie das auch offiziell gar nicht sagen dürfen, es ist so.

Spare Dir Updates, Pflicht-Lektüren und viel Zeit. Nutze diese Zeit für Deine Kunden. Da hast Du mehr davon.

Du musst nicht im SKR 51 arbeiten. Nimm SKR 03 wird meistens benutzt. Da gibt es unendlich viel Software. 

Dirk-D. Hansmann  10.05.2015, 05:22

03? Wird der tatsächlich immer noch verwendet? Und wenn der Fragesteller bilanzieren muss, dann ist die Zuordnungstabelle nur HGB angelehnt. Entsprechend sieht dann auch die Gewinnermittlung aus. Im SKR 03 wirft er m.E. nicht einmal das Finanzergebnis gesondert aus. Der SKR 04 sollte das selbst bei einer Gewinnermittlung tun, meine ich.

Was hälst du davon mit deinem Steuerberater  zu sprechen und den nach einen vernünftigen Programm zu fragen.. Der muß´sich letztlich damit herumschlagen und hat ev entuell sogar was in der Schublade. 

So spart der ev Aufwand und du eine Menge Geld  wenn der weniger Aufwand hat.. ohne  Steuerberater das zu machen  würde ich nicht empfehlen..  Bringt Steuerprüfungen  und regelmässigen Aufwand  odr  sogar Ärger mit dem Finánzamt..   Joachim