Buchhaltung in einem Restaurant

6 Antworten

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Deine Frage kann man hier aber nicht beantworten. Es geht bei jeder nicht bezahlten Rechnung darum, warum das so war.

Natürlich kann in der Kasse nur das eingehen, was auch tatsächlich reinkommt. Aber ob es sich z.B. um unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer handelt, wenn die Gesellschafter dort essen kann so nicht beurteilt werden. Auch ob das mit Kost vom Lohn abgezogen wurde oder ob andere Werte anzunehmen sind... Da kann man soviel Fragen stellen. Bei den kostenlos beköstigten Gästen sind es noch mehr mögliche Fragen.

Empfehle Deinen Chefs ganz dringend einen vernünftigen Steuerberater.

Als Nullbeleg einsortieren. Oder auch als verlustabzug.

Hefte eine Kopie an einen Hinweis auf dem da steht: Bitte um Erläutertung zur Abarbeitung. Darüber: Nicht buchbar.

Maite5 
Fragesteller
 21.02.2010, 16:24

Die Erläuterung hätte ich ja gerne von euch und nicht von meinem Chefs die haben mich ja eingestellt um dies richtig Handzuhaben.

Froschn  21.02.2010, 16:27
@Maite5

riene Nullbon.

Eine Anmerg in eigener Sache. Wenn Du nich das Selbstbewusstsein aufbringst, Probleme innerhalb des Betriebes zu lösen, dann bauen sich Probleme über Probleme auf. Daher einfach im Betrieb fragen. So kommst Du weiter. Denn: bongst Du nun einen Nullbon, so mag es Deinem Chef auch nicht schmecken.

Maite5 
Fragesteller
 21.02.2010, 16:45
@Froschn

Ich boniere ja nicht sondern schreibe anhand der Tagesabschläge die Kasse, da ich in der Buchhaltung alleine bin. Habe sie so von der Vorgängerin übernommen. Will nur die steuerlich relevante korrekte Antwort dafür. Da wir noch keinen neuen Steuerberater haben. Dem alten hat mein Chef gekündigt.

Einfach als Privatentnahme buchen.

pollo  22.02.2010, 09:23

Privat? Bei einer GmbH???

Schau in die Belege des Vorjahres wie die Kollegin es gebucht hat. Ich würde möglichst nicht umstellen.

Maite5 
Fragesteller
 21.02.2010, 19:16

Bin aber der Meinung das es falsch ist. Die GmbH wurde erst letztes Jahr im September gegründet. Möchte keine Fehler der Vorgänger weitermachen.

pollo  22.02.2010, 09:26

Hoch lebe das Vorjahr...

Hallo! Also die Frage nach dem Stornieren lässt mich doch etwas an deiner Berufung zweifeln.....

Es handelt sich doch um eine eindeutige Privatentnahme und muss sich auch in der Buchhaltung wiederfinden lassen.

D.h. Minus bei Privat und natürlich das Zahlen der Steuer.

Kläre doch mal, ob die Essen mit sogen. Geschäftsfreunden waren. Dann wären das Ausgaben, die steuerrechtlich anerkennbar wären. Aber da müssten die Chefs jeweils einen Beleg mit Anlassgrund ausfüllen. Wo ist denn dieser Laden?

Ciao, Eva