Buchhaltung Anlagevermögen / Umbau einer bereits abgeschriebenen Anlage

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anschaffung in 1970 für 30.000 €. Gab es da noch nicht. War noch die gute alte DM ;-) Aber Spaß bei Seite: es sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Anschaffungsnaher Aufwand ist hier nicht mehr gegeben. LG Pollo

Sofern es sich um eine Reparatur handelt, voll in die Kosten. Im Falle einer wesentlichen Verbesserung/Ausbau der Maschine über die geplante Restlaufzeit der Maschine abschreiben. Hat mit der bisherigen Laufzeit nichts zu tun. Im Zeitpunkt der Installation ist die Laufzeit neu zu bewerten.

Ich würde nicht mehr aktivieren, betrachte es als Kosten für Reparaturen.