Brille steuerlich geltend machen auch ohne Rezept vom Arzt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss die steuerliche von der sozialversicherungsrechtlichen Seite unterscheiden.
Die genannten 2 % haben in diesem Zusammenhang nun überhaupt keine Bedeutung.
Die Kosten für Brille und Kontaktlinsen sind außergewöhnliche Belastungen, ob mit oder ohne Rezept.
Wie hoch die steuerliche Zumutbarkeitsgrenze ist, richtet sich nach Familienstand, Anzahl der Kinder und der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte (grob gesagt : Brutto minus Werbungskosten).
Diese Grenze kann danach von 1 bis 7 % des Gesamtbetrages der Einkünfte betragen.
Nachzulesen ist die Tabelle im §33 EStG.

Du hast doch bestimmt die Quittungen davon.

Die Summen eintragen bei den Außergewöhnlichen Belastungen.

Übrigens auch die Fahrten zum Optiker, Apotheke etc. zählen.

Das ist bei mir immer eine lange Liste mit Fahrtkosten, Parkkosten etc.

Es gibt zwar diesen Betrag, den man selber zahlen muss, aber da kommen wir immer drüber.

Was über dem zumutbaren Betrag von 2% des Jahres-Bruttoeinkommens ist, wird angerechnet.

wenn du insgesamt 2 % zumutbare Belastungen erreichst, kannst du sie dazu rechnen.

Wir sind hier nicht bei einer Ratesendung, deine Antwort ist Unfug.

Ja, Rechnung reicht vollkommmen.