Brille beim Fahrradfahren?

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Der Führerschein zeigt an, dass eine Fahrerlaubnis besteht, bestimmte Kraftfahrzeuge in der Öffentlichkeit zu bewegen. Die Fahrerlaubnis widerum verweist auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Klassen) nach abgelegter Prüfung. Beide beziehen sich auf Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad fällt nicht darunter. Bei der juristischen Würdigung eines Vergehens mit einem Fahrrade im Strassenverkehr, wird das innehaben einer Fahrerlaubnis berücksichtigt. Das Führen eines Fahrrades kann übrigens auf juristischem Wege untersagt werden.

Für das Radfahren gibt es eben keine "Zulassung" wie den Führerschein. Also kann auch nirgends eine individuelle Bedingung für das Radfahren festgehalten werden.

Jeder Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer oder Fußgänger) ist aber laut StVO dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein Anderer gefährdert wird.

Es muss nicht jede Kleinigkeit in einem eigenen Gesetz festgehalten werden, wenn man sich an allgemeine Grundsätze hält und Verantwortung für sein Tun übernimmt.

Warum braucht man zum Farradfahren keinen Führerschein, warum braucht man als Fußgänger keine Brille, alles Teilnehmer am Straßenverkehr...

Das habe ich mich auch schon gefragt, und es ist ja nicht nur als Fahrradfahrer so, sondern auch als Fußgänger.

Warum wieso weshalb, weiß ich leider auch nicht, finde aber schon, das man ab einer bestimmten Seh(un)fähigkeit im Straßenverkehr IMMER eine Brille tragen sollte, egal ob als Auto, Fahradfahrer oder Fußgänger.

Ich selber habe am Anfang auch oft meine Brille vergessen, wenn ich aus dem Haus bin, und man merkt je nach Sehfähigkeit schon extrem, ob man eine Brille auf hat oder eben nicht, und wieviel man zB bei Kurzsichtigkeit nicht erkennt, wenn es nicht in unmittelbarer Nähe ist.

Wenn du ohne Brille Fahrrad fährst und in einen Unfall verwickelt wirst, wird die gegnerische Versicherung diesen Punkt sicher prüfen (lassen).

Wo steht denn, dass man sie beim Radfahren nicht anziehen muss?

Was für das Fahren mit einem PKW gilt (versicherungstechnisch) muss doch für einen am Verkehr teilnehmenden Radfahrer auch gelten, oder?

Mal abgesehen von der eigenen Sicherheit - wer will schon in der Berme landen ... ? :-D