Briefkastenschlüssel abgebrochen, wer zahlt die Reparatur?
Hallo,
ich wohne seit knapp zwei Monaten in einer Genossenschaftswohnung. Die Briefkästen sind vom Vermieter angebracht, also nicht mein Eigentum.
Nun ist mir bereits letzte Woche der Schlüssel beim Aufschließen abgebrochen, die eine Hälfte steckt im Schloß. Der Hausmeister ist im Urlaub und so habe ich mich an die Wohnungsgenossenschaft gewandt.
Diese vertröstet mich nun schon seit einer Woche, seit einer Woche warte ich auf jemanden, der mir den Briefkasten aufmacht, Ersatzschlüssel habe ich ja noch, es geht nur darum, den Briefkasten aufzumachen und die abgebrochene Schlüsselhälfte herauszuholen. Seit einer Woche kann ich meine Post nicht holen, was kann ich tun? Es ist nicht mein Briefkasten und so denke ich, daß die Wohnungsgenossenschaft dafür zuständig ist. Kann mir jemand einen Rat geben? Vielen Dank. Brigitte
6 Antworten
Mit der Wohnungsübergabe wurde Dir auch der Biefkasten zur Nutzung überlassen, also bist Du auch dafür verantwortlich. Da es sich um keine bauliche Ausstattung der Wohnung handelt, muß Du auch die Kosten für den Schlüssel oder gegebernenfalls für den Schlüsseldienst tragen, wenn die Gesellschaft darauf besteht.
Den Schlüsselrest, der noch im Briefkastenschloß steckt, kannst Du sicher mit einer Spitzzange rausholen.
Versuchen den Rest des Schlüssels aus dem Schlüsseloch rauszubekommen. Mit Pinzette oder Spitzzange. Wenn du das geschafft hast mit den beiden Teilen zum Schlüsseldienst. Dort einen Nachschlüssel machen lassen. Ich habe diesen selben Ärger letzte Woche gehabt.
Danke für den Tipp. Ich habe ja geschrieben, daß ich noch einen Ersatzschlüssel für den Briefkasten habe, aber ich bekomme den Briefkasten nicht auf, weil das abgebrochene Teil noch drinsteckt. Ich denke, der Hausmeister müßte dazu doch in der Lage sein und wenn der im Urlaub ist,eben jemand von der Vermieterseite. Danke!
Auch wenn es nicht Dein Eigentum ist, den abgebrochenen Schlüssel mußt Du zahlen. Hast ja sicher ein Übergabeprotokoll unterschrieben beim Einzug. Schlecht ist allerdings, daß sich die WG nicht kümmert.
Hast Du, als Du das Übergabeprotokoll unterschrieben hast, Deinen Briefkastenschlüssel ausprobiert? Selbst wenn, hast Du Glück gehabt, daß der nicht abgebrochen ist. Ich meine, ich wohne grad mal knapp zwei Monate da!
es ist dein verschulden also hast du auch dafür zu haften
du musst es zahlen weil du es kaputt gemacht hattest,es ist doch immer so
Ok, dann bezahl ich die Rechnung, die Schlüssel sind ja dann auch mein Eigentum, und ich kann sie beim Auszug mitnehmen, oder?