briefkastenschloss kaputt ausgebrochen

8 Antworten

Wer eine Sache zerstört, muss sie auch bezahlen.

Insofern wäre natürlich der Briefzusteller Schadenersatzpflichtig, der dem Briefkasten den Rest gegeben hat. Da dieser sich wohl nicht freiwillig melden wird, stellt sich die Frage, ob du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, also wer für die Leerung des Briefkastens zuständig ist. Das ist wohl Sache des Mieters.

Allerdings darf ein Postzusteller (auch wenn es nur Werbung ist) keinen Briefkasten zerstören. Auch dann nicht, wenn dieser bereits überfüllt ist. Daher geht der Weg in diesem Fall zurück auf "LOS".

Der Vermieter hat dir andererseits einen funktionsgerechten Briefkasten zu gewährleisten. Ist dieser beschädigt, hat der Vermieter die Kosten zu tragen, sofern du dich nicht schuldhaft verhalten hast, also ihn selbst zerstört hast. Das hast du nicht, weshalb der Vermieter hier löhnen muss.

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden
Quelle: BGH WM 94, 466

Mögliche Zahler: Mieter: Ein Mieter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass irgendwelche Zusteller den Briefkasten so vollstopfen, dass das Schloss kaputt geht. Bei längerer Abwesenheit hat er bestimmt dafür Sorge zu tragen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird, sodass Zustellungen im Normalfall möglich sind. Aber es kann schon eine Abwesenheit übers Wochenende ausreichen, dass der Briefkasten so voll ist und da kann man nun wirklich nicht den Mieter verantwortlich machen.

Zusteller: Welcher war es denn wirklich? Es wird jeder abstreiten und am Ende hat man keinen der zahlt. Auch die Zeitungsverlage werden das einfach abstreiten.

Vermieter/Wohnungseigentümer: Hier kommt es darauf an, ob es entsprechende Beschlüsse gibt, dass die einzelnen Eigentümer für kaputte Schlösser selbst aufkommen müssen. Gibt es solche Beschlüsse nicht, muss der Eigentümer der Wohnung auch nicht haften, denn eine solche Briefkastenanlage ist bestimmt Gemeinschaftseigentum.

Eigentümergemeinschaft: Muss diesmal wohl zahlen. Vielleicht wird dann auf der nächsten Versammlung beschlossen, dass die einzelnen Eigentümer für defekte Briefkastenschlösser selbst aufzukommen haben.

Zahlen muss der Schädiger oder, falls der nicht ausfindig zu machen ist, der Vermieter, Du absolut gar nicht...

wer muss zahlen.

halo trooper

Du darfst zahlen, da es in deinem Verantwortungsbereich liegt. Vielleicht wurde der Briefkasten über Tage nicht geleert und es kam dadurch zu dem Ereignis.

Das ist dann für den Zusteller immer noch kein Grund, den Briefkasten kaputtzustopfen, dann muss er die Post eben wieder mitnehmen. Ein Falschparker muss auch nicht zahlen, wenn der Besitzer des Parkplatzes sein Fahrzeug anrempelt, nur weil er falsch parkt. Analog muss auch derjenige nicht zahlen, der den Briefkasten nicht leert...

Wenn ein Briefkasten übervoll ist und jemand noch etwas hineinwirft und dadurch ein Schaden verursacht wird - so ist dies wohl eine Sachbeschädigung. Da der Verursacher wohl nicht ausfindig gemacht werden kann, bleibst Du auf den Kosten wohl sitzen. Es greift höchstens die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft - sofern "Vandalismus" - mitversichert ist. Was in der Regel jedoch nicht der Fall sein wird. Am Ende wirst Du wohl selber zahlen müssen. Wegen der 6 EUR würde ich aber auch keine Zeit mehr verschwenden ...