Briefkästen - Bitte keine Werbung - Rechtlicher Hintergrund
Hi,
nur mal aus interesse:
Diese "Bitte keine Werbung" Aufkleber sind ja an vielen Briefkästen zu finden.
1 Darf bei diesen Briefkästen wirklich nichts anderes außer persönlichen Briefen eingeschmissen werden? Meine Bank / Telefongesellschaft schickt mir auch immer Briefe, in denen nur Werbung ist... Wo ist hier die Grenze.
2 Gibt es dazu einen rechtlichen Hintergrund? Was wären mögliche Strafen, wenn man für sein kleines Gewerbe trotzdem Infomaterial einschmeißt?
10 Antworten
der Postbote ist nicht für den Inhalt deiner Post verantwortlich, also liefert er alles in deinen Briefkasten wo dein name drauf steht. Mit den Werbeaufklebern ist generell alles gemeint, was keinen Namen und Adsresse von der enthält also Infobriefe, Flyer von Restaurants, Werbeprospekte von Supermärkten und all das. Wenn du einen dieser Flyer bei dir im Kasten hast und du beweisen KÖNNTEST, dass diesen der Austräger da reingeworfen hat, und nicht ein Nachbar oder Kind oder sonstiger, dann kannst du die Firma, die den Flyer als Werbung benutzt verklagen.......
"Dürfen"... Es ist ja nur ein Hinweis für den Briefträger, dass ihr keine Werbung haben möchtet. KANN ja mal passieren, dass dann mal was dabei ist - das überlebt man aber, glaub mir!
Wenn dir deine Bank/Telefongesellschaft BRIEFE schickt, dann kann ja dein Briefträger nicht einfach deine Post öffnen und kontrollieren, ob das nun Werbung ist, oder zB. eine Rechnung - noch dazu, stell dir vor, der würde das bei jedem machen. Der wird ja NIE mehr fertig mit der Arbeit. Außerdem fällt das unter "Briefgeheimnis".
Wir haben an der Tür (Zeitungsrolle) auch so einen Aufkleber. Ab und an findet man trotzdem Werbung - ist ja nicht so tragisch. Ich denke nicht, dass man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss ;)
Sobald etwas mit Deiner Adresse inklusive Namen beschriftet ist, darf es Dir trotz des Aufklebers zugestellt werden. Und wenn man trotz des Aufklebers Werbung in seinem Briefkasten findet, kann man die Firmen zur Verantwortung ziehen, deren Werbung man findet. Denn sie sind es schließlich die den Auftrag für die Verteilung ihrer Spambotschaften erteilen.
Es dürfen adressierte Sendungen sowie Anzeigenblätter eingeworfen werden!
Der Aufkleber gilt nur für Postwurfsendungen, die JEDER Haushalt bekommen würde. Bringt der Postbote Dir einen Werbebrief, welcher Deinen persönlichen Namen mit Deiner Anschrift trägt, dann MUSS er diesen zustellen, da der an Dich persönlich gerichtet ist (hier kannst Du nur in jedem Einzelfall die Annahme verweigern).