Briefgeheimnis gebrochen und als beweis zur Anzeige genutzt! Rechtmäßig?

5 Antworten

Ist der Zettel offen auf dem Tisch gelegen oder wurde er zusammengefaltet rumgereicht?

Ist Letzteres der Fall, habt ihr klare Beweise und auch viele Zeugen :)

Und ja es ist rechmäßig, es geht nicht um den Inhalt, der auf dem Zettel steht, sondern um die Tatsache, dass da etwas steht und der Lehrer es gesehen und somit gegen das Briefgeheimnis verstoßen hat.

Ja, und niemand hat ein Geheimnis gebrochen, wenn der Zettel offen rumlag.

@Skibomor

Lies mal wenigstens Punkt 2. Dann erfährst Du, dass das Briefgeheimnis sehr wohl verletzt ist.

http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/lehrerhandreichung/lhr\_artikel\_10.pdf

Wohl gemerkt: Es handelt sich bei dem Link um eine Lehrerhandreichung zur richtigen Interpretation des Artikel 10 Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis).

Auch in diesem Zeitungsartikel kannst Du es noch einmal nachlesen.

http://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-duerfen-lehrer-gehen-schulrecht\_id\_1731770.html

falsch: auf dem Zettel stand ja wohl kein Adressat. Dann wäre es VIELLEICHT Briefgeheimnis, wobei Brief wahrscheinlich anders definiert ist. Aber das wäre dann nachzugoogeln.

Verstehe ich leider nicht. Warum will die Gemeinde Anzeige erstatten, und gegen wen?

Grundsätzlich aber schonmal das: Irgendwelche Zettel die irgedwo ausgetauscht werden unterliegen nicht dem Briefgeheimnis. Sie sind aber in der Regel auch kein Beweis für irgendwas.

Wenn explizit draufsteht, dass sie sich treffen wollten, um Alk zu trinken, kann das als Beweis zählen

@fleck00

Für was? Zettel schreiben ist nicht verboten. Sich treffen auch nicht. Da müsste dann schon jemand auftauchen, der das Trinken bezeugt.

Doch. Der Zettel unterliegt dem Briefgeheimnis, sobald es vom Schreiber nicht gewollt ist, dass Dritte (Lehrer) den Inhalt sehen. Macht der Lehrer jetzt von sich aus etwas, was ihm unerlaubt und ungewollt Zutritt zu diesem Inhalt verschaft, macht er sich ganz klar strafbar.

An unserer Schule kennen wir dieses Gesetz und haben es auch schon gelernt. Und wenn dann der Lehrer grad zum herumgereichten Papier greift, müssen wir ihn auch manchmal erinnern, dass er damit gegen das Briefgeheimnis verstößt.

ÜBRIGENS: Ihr könnt den Lehrer zwar anzeigen, aber der Lehrer kann euch eine Strafarbeit/Eintrag, etc. geben, da ihr eigentlich gar keine Zettel im Unterricht rumreichen dürft.

@Answer4y0u

Da hst du leider nicht richtig aufgepasst. Das mit dem Briefgeheimnis ist etwas anderes.

Und was hat nun Eure Gemeinde damit zu tun?

Briefgeheimnis ist der Weg von Post zu dir und das die Post die an dich ist nur von dir geöffnet werden darf. Und wenn es Nur auf einem Zettel steht der am besten offen Rum liegt und in keinem Umschlag ist hat er nichts verletzt bzw. Gegen nichts verstoßen

Über Gesetze lässt sich streiten, aber sobald der Inhalt des Zettels davor nicht sichtbar und dann durch den Lehrer sichtbar gemacht wurde, ist es Verletzung des Briefgehimnisses

GG Art. 10 Abs. 1-2

Grundsätzlich wurde die Frage ja schon beantwortet, aber eine Sache fehlt noch: Wenn der Lehrer findet, dass der Zettel den Unterricht stört, darf er den natürlich einsammeln, daraus resultierend auch lesen, was ihr euch geschrieben habt. Du hast es schon geschrieben: Selten blöd.

Darf er das? Einsammeln schon, aber Lesen meiner Meinung nach nicht. (§202 StGB)