Brief von RVR Rechtsanwälte (Kanzlei Stuttgart) ungerechtfertig?
Der Brief der RVR Rechtsanwälte (Kanzlei Stuttgart, ADVOCASSO) mit Datum 24.3.2009 war bei mir am 29.03.2009 im Briefkasten. Die Kanzlei vertritt den Mandanten Kabel Deutschland. Bei Kabel Deutschland hatte ich mal einen Vertrag (TV und Internet). Diesen Vertrag hatte ich durch einen Umzug gekündigt, eine Kündigungsbestätigung habe ich auch erhalten , mit Datum 22.09.2006. Diese Kündigungsbestätigung ging damals auch an meine neue Anschrift. Diese neue Anschrift war auch 1 Jahr lang aktuell. Erstens bin ich mir sicher, dass ich alle Rechnungen immer bezahlt habe. Zweitens habe ich nie irgendwelche Mahnungen bekommen oder sonstige Briefe von Kabel Deutschland (obwohl Kabel Deutschland ja meine neue Adresse hatte, an welche ja auch die Kündigungsbestätigung gesendet wurde). Da es schon so lange her ist, habe ich leider auch keine Kontoauszüge mehr. Angeblich hätte ich 2 offene Rechnungen nicht beglichen. Durch die Rechtsanwälte ist somit aus einem kleinen Betrag von 40 € nun ein saftiger Betrag von über 110 € geworden. Mir kommt die ganze Sache echt spanisch vor, weil ich wie gesagt, nie eine Mahnung erhalten habe und weil die Sache mittlerweile nun auch schon so lange her ist. Ich verstehe nicht, warum die sich jetzt erst bei mir melden . Ist die Sache vielleicht schon verjährt? Immerhin hätten sie mir doch Mahnungen schreiben müssen, was nicht passiert ist.
27 Antworten

Sehr geehrte Leser,
die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (sowie auch einige andere Kassenärztliche Vereinigungen) wickeln das Verfahren über nicht bezahlte Praxisgebühren über die Fa. RVR Rechtsanwälte (Stuttgart) ab. Schreiben die Sie in diesem Zusammenhang von der Firma RVR erhalten, sind in unserem Namen und rechtens!
Der Ablauf des Verfahren ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zunächst ein Anhörungsschreiben (Stufe 1), dann folgt ein so genannter Verwaltungsakt (Stufe 2) - hier besteht die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht, wobei ggf. bis zu 150,00 € Gerichtsgebühren anfallen! - und letztendlich folgt die Zwangsvollstreckung (Stufe 3). Gesetzlich ist vorgeschrieben, auf das gesamte Verfahren (Stufe 1 bis 3) hinzuweisen.
Die Information über eine nicht bezahlte Praxisgebühr, erhalten wir von den behandelnden Ärzten. Pro Quartal sind das ca. 35.000 Versicherte, für die das oben geschilderte Verfahren eingeleitet werden muss (gesetzliche Vorgabe!). Selbstverständlich kann es hierbei zu Fehlern kommen. Gerade aus diesem Grunde beginnt das Verfahren mit einem Anhörungsschreiben, damit diese erkannt und korrigiert werden können. Sollten Sie also aus Ihrer Sicht unberechtigter Weise ein Anhörungsschreiben erhalten, können wir nur empfehlen, dass Sie sich mit der Fa. RVR in Verbindung zu setzen und ggf. entsprechende Nachweise vorlegen - damit ist das Verfahren für Sie erledigt.
Zum Abschluss – sofern Sie es nicht wissen oder vergessen haben sollten. Die Praxisgebühr ist eigentlich eine Kassengebühr, wobei der behandelnde Arzt als „Inkassounternehmen“ der Krankenkassen – ohne jegliche Kostenerstattung des Aufwandes - fungiert.
Wir hoffen etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben Ihre Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Hallo,
zunächst mal sollte sich keiner von dem professionel aufgemachten Schrieb einschüchtern lassen, auch nicht, falls man keine Belege mehr zu der Sache hat. Die Beweislast liegt bei der jeweiligen KV und nicht beim Patienten.
Vergleiche hierzu:
Verbraucherzentrale Hamburg
Zeitschrift Stern am 13. März 2013 den Artikel:
Massenhaft Mahnbriefe wegen praxisgebühr
und die TAZ erst am 4.5.15 den Artikel: "Patientendaten weitergereicht" darüber gebracht.
http://www.taz.de/!5009618/
Leider kann ich nur einen Link hier einfügen.
Die KV behauptet zwar, dass das alles rechtens sei, dem ist aber nicht so. Die Barmer Krankenkasse hat der KV deshalb die Vollmacht entzogen und die Sache selbst in die Hand genommen. Die KV hat allerdings die betroffenen Daten der Patienten nie gelöscht. Also seid gewarnt und vor allem wehrt euch.
Allein für das erste Quartal 2011 wurden 8.000 Patientendaten von der KV and die RVR gegeben. Pro Jahr macht das 320.000 und über 9 Jahre sind das sage und schreibe € 2.880.000.
Ich habe an einige Zeitschriften entsprechende Mitteilungen gemacht, wie
der Mopo, dem Stern, der TAZ und der Bildzeitung.
Hoffentlich ist dieser ganz Spuk bald vorbei.
In diesem Sinne
Eure Rosala

Hi,
heute erhielt ich so ein merkwürdiges Schreiben dieser Anwaltskanzlei, ich hätte bei einem Arzttermin in der Arztpraxis der Chirurgischen Klinik in München-Bogenhausen die 10 Euro Praxisgebühr immer noch nicht bezahlt. Hier muß ich feststellen, daß ich erstens zuzahlungsbefreit war, zweitens hätte ich, wenn ich denn hätte zahlen müssen, die Praxisgebühr gleich bei der Anmeldung bezahlt. Drittens meine ich, daß sich die Arztpraxis schon längst gemeldet hätte, wenn ich die Gebühr tatsächlich schulden würde. Äußerst merkwürdig finde ich auch, daß in dieser dubiosen "Mahnung" ein Überweisungsvordruck dabei war, auf welchem exakt die 10 Euro aufgeführt sind. Keine Anwaltskosten etc. p.p. Die Daten, der Arzt usw. stimmen merkwürdigerweise. Wie kommen die an meine Daten? Datenschutz läßt grüßen! Die kassenärztliche Vereinigung Bayern wird hierbei als "Mandantin" angezeigt. Mir kommt dies alles mehr als suspekt vor. Der Sitz dieser mysteriösen "Anwaltskanzlei" ist in Stuttgart. Was soll ich tun?
LG Kerstin

Wende Dich an einen Anwalt. Schlecht für Dich, dass Du bereits für das Jahr 200 keine Kontoauszüge mehr hast.
Entweder forderst Du sie bei Deiner Bank noch einmal gegen Gebühr an oder Du musst zahlen, weil Du den Zahlungsnachweis schuldig bleibst.
Dies natürlich nur dann, wenn die Forderung berechtigt ist.

Vor allem erstmal nachprüfen, ob das Rechtsanwaltsbüro so auch existiert, und ob der Gläubiger es auch wirklich beauftragt hat, oder ob es sich nicht um Abzocker handelt, die ihr eigenens Konto in ein fingiertes Rechtsanwaltsschreiben einfügen und sich dann freuen, wenn einer zahlt. Das hat es nämlich auch schon gegeben.