Brief mit Postzustellungsurkunde rechtssicher zustellen lassen....aber wie?

11 Antworten

@ all:

Traurig, dass hier allenthalben Sachkenntnis durch Pöbelei und Kraftmeierei ersetzt wird statt eine simple Frage zielführend zu beantworten :-(

Nur weil man etwas nicht kennt bedeutet es nicht, dass es das nicht gibt :-O

"Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz": §§ 132 BGB, 192ff. ZPO regeln den Zugang dieser wirksamen Zustellung auch für Privatpersonen :-O

@ locke78

Mit meinem Kommentar kommst du zu der erbetenen absolut rechtswirksamen Zustellung :-O

Erstens macht es durchaus Sinn, bei weiter Entfernung oder persönlicher Betroffenheit den Empfänger nicht selbst aufzuchen zu wollen, zweitens ist es die einzig wirksame Zugangsart der Willenserkklärung, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist oder den Zugang vereiteln will.

Wer jemals eine fristlose Kündigung gegen einen untergetauchten Mietnomaden wirksam aussprechen wollte, weiss, wovon ich spreche :-)

Viel Erfolg :-)

G imager761

Es gibt nur 2 sichere Möglichkeiten.

Die eine über einen Notar, der den Brief zustellt und auch gleichzeitig bestätigen kann das er den Inhalt hatte der dort ankommen sollte. Das kostet natürlich etwas.

Oder die persönliche Abgabe beim Empfänger gegen eine Bestätigung das genau dieses Schreiben dort abgegeben wurde.


Alles andere ist nur eine halbe Sache da man dann zwar die Übergabe eines Briefes nachweisen kann, nicht aber was er enthalten hat.

Falsch, s. mein Kommentar :-O

G imager761

@imager761

Habe den Notar mit dem Gerichtsvollzieher vertauscht, aber sonst ist es nicht falsch.

Den Inhalt des Briefes kann dir niemand bestätigen, nur die Zustellung.

Als Privatperson kannst du die Postzustellungsurkunde nicht nutzen:

Du kannst nur per Einschrieben versenden:

Varianten

Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger

Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach

Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016005_870

Falsch, s. mein Kommentar :-O

G imager761

Weiß jemand, wie ich vorgehen bzw. was ich machen muß?

Schicke das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, es n. §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

Wer macht sowas, wer ist dafür zuständig ?

Der für deinen Stadtteil zuständige Gerichtsvollzieher am Amtsgericht deines Wohnortes. Frag am AG einfach nach und kontaktiere ihn selbst.

Wieviel kostet diese Postzustellungsurkunde?

Wenn er gem. §§ 193f. ZPO, 19, 21 GVGA die Deutsche Post oder einen qualifizierten Zustelldienst damit beauftragt (was die Regel ist) halten sich die Kosten gem. GVKostG für 2,50 € Zustellgebühr, 0,50 € Dokumentenpauschale, 3,45 € Post für die Zustellung, 3,- € Auslagenpauschale, mit insgesamt 9,45 € in Grenzen. Persönlich tätig werden, kommen weitere Kosten hinzu.

G imager761

D.h !!!

Hallo.

Also du hast die Möglichkeit Deinen Brief per a) Einwurfeinschreiben b) Einschreiben mit Rückschein (Du bekommst dann eine Unterschrift auf dem Rückschein von demjenigen, der den Brief entgegen genommen hat)

Beide Einschreibearten sind online trackbar. Wenn Du also im Internet verfolgt hast, dass das Schreiben zugestellt wurde, drucke Dir diese Mitteilung aus und hefte den Postbeleg mit der Sendungsnummer daran und bewahre diese Sachen ebenfalls als Beweis auf.

Der INHALT Deines Schreibens wird von der Post nicht bestätigt.

Besorge Dir einen Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis nimmt und der bestätigt, dass das Schreiben an den Adressaten verschickt wurde. Wenn man es 100% ig nimmt, dann fährt der Zeuge sogar mit Dir und dem Brief zur Post und ist dabei, wenn der Brief aufgegeben wird.

diese Aussagen sind falsch

§3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie §§177-181 Zivilprozeßordnung (ZPO)

@TimeShift

Dein Verweis auf die Postzustellungsurkunde wird auch durch ständiges wiederholen nicht richtiger. Die von Dir benannten Rechtsnormen aus der ZPO sind nicht zutreffend.

Das Ding wird nur von BEHÖRDEN verwendet. Ich zitiere aus Deiner Verlinkung weiter unten:

Postzustellungsauftrag - die rechtswirksame Zustellung mit Urkunde Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag. Die Deutsche Post ist der erfahrenste und größte Dienstleister für Zustellungsaufträge. Unsere Kunden sind Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die befugt sind, nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) zuzustellen.

Quelle: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016046_870

Somit dürfte doch klar sein, dass diese Versandart NUR DIESEN KUNDEN der Deutschen Post vorbehalten ist.

Die von Dir zitierten §§ aus der ZPO sind NICHT ZUTREFFEND

In der Überschrift zu den §§ 177 - 181 heißt es:

" Zustellung von Amtswegen"

Die ZPO regelt die gerichtliche Verfahrensweise bei Zivilprozessen und hat in dem Zusammnehang mit der Frage hier überhaupt gar nichts zu tun.

Schau bitte mal (zum Beispiel bei Wikipedia) was die ZPO überhaupt ist.

DER FRAGESTELLER HANDELT NICHT ALS BEHÖRDE, SONDERN ALS PRIVATPERSON

@Buschist

Zitat aus dem von Dir benannten Verwaltungszustellungsgesetz:

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html

"§ 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde (1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde."

Auch dieses von Dir benannte Gesetz ist nicht zutreffend und hat für den hier vorliegenden Fall überhaupt keine Bedeutung. Das Gesetz richtet sich an eine Verwaltungsbehörde !!!

@Buschist

Da kannst du mit Fettdruck und gesperrter Schrift "schreien" wie du willst: Falsch, s. mein Kommentar :-O

G imager761

@Buschist

Und somit ist die Antwort von @Stadtreinigung die einzige richtige hier ( außer Deiner jetzt )

@imager761

Ich habe nicht geschrien, ich habe nur verdeutlichen wollen auf was es ankommt, wenn man Gesetze anwenden will, bzw. sich darauf beruft. Die maßgeblichen Stellen habe ich fett hervorgehoben um Dir zu verdeutlichen, dass Du Gesetze benennst die mit der Frage genau so wenig zu tun haben wie die Binnenschiffahrtordnung aus Neu Guinea.

Wie gesagt:

Deine Aussage wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Auch zeigt es jedem hier, wie wenig Du

  1. für sachliche Kritik anfällig bist
  2. Du nicht den Willen hast Dich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen.

Behalte Deine Meinung ruhig. Auch wenn sie falsch und nicht zutreffend ist. Tschüssi !

@Buschist

Das sieht der GV, der Schreiben derart wirksam zustellt, eben anders.

Falls du den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO etwas substiiertes entgegenzusetzten hast, gerne, ansonsten gilt: Privatpersonmen können rechtwirksam Schriftsücke per Zustellungsurkunde zustellen lassen.

G imager761

@imager761

"Falls du den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO etwas substiiertes entgegenzusetzten hast,..."

Da Du es noch immer nicht verstanden hast:

Habe ich:

Ein letzter Versuch. Die Rede ist von amtlichen Schriftstücken. Die von Dir zitierten Gesetze regeln die Postzustellung im Zivilprozess. Hier liegt aber kein Zivilprozess vor.

Die Bestimmungen der ZPO finden auf Sendungen von privat (natürliche Personen) nach Privat KEINE ANWENDUNG

§ 132 BGB: "Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung"

Bei Anwendung der §§ 192 ff. ZPO liegt bereits ein Zivilprozess vor.

Somit sind auch diese, von Dir benannten §§ genau so zutreffend wie die Binnenschiffahrtsordnung von Neu Guinea.

Zur Begriffsbestimung was eine Postzustellungsurkunde (PZU) ist:

Zitat: "Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen, d. h. Postzustellungsaufträge der Behörden auszuliefern. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) und eine entsprechende Entgeltgenehmigung."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde

privater Dienstleister ist nach Privatisierung der ehemaligen Deutschen Bundespost der Rechtsnachfolger "Deutsche Post AG" als nunmehr privater Dienstleister.

So und nu ist´s gut.