Brief an Arbeitsagentur kommt zu spät an - Konsequenzen?
Hallo allerseits, mal angenommen, jemand im ALG I Bezug bekommt ein Schreiben von der Arbeitsagentur, mit der Aufforderung, darauf bis zum 21.11. zu antworten , und derjenige schickt den Brief per Einschreiben erst am 20.11. ab, sodass er erst am 22.11. ankommt - kann das zu Problemen mit der Arbeitsagentur führen?
2 Antworten
Wenn es darum geht, eine rechtliche Frist zu wahren, dann gilt die Post als fristgemäß eingegangen, wenn sie bis um 24 Uhr des maßgeblichen Tages eingegangen ist.
Der Poststempel zählt höchstens bei Preisausschreiben – wenn man dort Wettbewerbs-Verzerrungen vermeiden möchte.
Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, zur Fristwahrung ein Fax zu schicken – um dann den Rest des Anschreibens per Briefpost unverzüglich nachzuliefern.
Falls man aber objektiv daran gehindert war, die Frist wahrzunehmen, kann man eine „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen – etwa, wenn man im Krankenhaus um Koma lag.
Wenn es nur um eine Antwort geht, gibt es alleine wegen des Frist-Versäumnisses kein SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit. Aber es kann dazu führen, dass das Amt entscheidet, ohne auf die Argumente einzugehen, die zu spät eingegangen sind.
Möglich sind auch SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung
„(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. …“
Dazu lese man aber auch zur Beruhigung SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung ;-)!
Gruß aus Berlin, Gerd
Normalerweise gilt das Datum auf dem Poststempel
Also das des Abgabetermins - kann das jemand bestätigen? Vielen Dank!