Braucht man, um Polizist zu werden, einen deutschen Pass?

6 Antworten

Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (BBG § 7) (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt, 2. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, 3. a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt oder b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat. (2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 48 Abs. 4 EWG-Vertrag). (3) Der Bundesminister des Innern kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.

§ 7 ( 2 ) BBG erfordert ihn für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben . Als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft wird man als solcher tätig ( Zwangsmaßnahmen anordnen und durchsetzen ) ! Beamter in der Verwaltung können auch EU Bürger werden, falls Bedarf besteht !

PepsiMaster  19.01.2012, 18:41

@trixieminze

Den §7 BBG führst Du bei diesen Fragen ja regelmäßig an .. der Abs. 2 hat mit dem Thema aber nichts zu tun! Dort steht nichts davon, dass Polizeibeamte die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssten. Dort steht auch nichts von hoheitlichen Aufgaben. Polizeibeamte werden auch dann schon hoheitlich tätig sein, wenn sie nicht gerade als Ermittlungspersonen der StA tätig sind (den Begriff Hilfsbeamte der StA gibt es nicht mehr)

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich um Polizeibeamter/in zu werden! Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche.

Es ist sogar für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern möglich, Polizeibeamte zu werden. Diese müssen im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein, mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und ihre Muttersprache in Wort beherrschen.

http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm

Ist das ein Problem den Antrag stellen.Fotos anfertigen lassen und bezahlen?Reise Pass kannst immer brauchen,auch wenn du Beckermeister werdest.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich um Polizeibeamter/in zu werden! Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche.

Es ist sogar für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern möglich, Polizeibeamte zu werden. Diese müssen im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein, mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und ihre Muttersprache in Wort beherrschen.

http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm