Braucht man um ein Auto anzumelden eine Vollmacht o.Ä. vom Vorbesitzer?
Hallo, ich habe vor ein Auto von einem Privatmann zu kaufen. Das Auto war auf dem Namen von jemandem in einer anderen Gegend von Deutschland angemeldet gewesen (Fahrzeugschein und Brief sind auf dessen Namen ausgestellt), ist aber jetzt abgemeldet. Der Verkäufer meint, sein Vater habe dem Vorbesitzer das Auto günstig abgekauft, und er würde es nun verkaufen.
Wie ist es jetzt bei der Anmeldung, braucht man da eine Bescheinigung, daß der Vorbesitzer das Auto an den Vater unseres Verkäufers verkauft hat, oder so etwas ähnliches? wenn ich den Kaufvertrag abschliesse wird ja dann der Name des Verkäufers drin stehen und nicht der des Vorbesitzers. Wenn sowohl Fahrzeugbrief und Schein vorhanden sind, muß man eigentlich davon ausgehen, dass das auto rechtmässig erworben ist , oder? Ich habe keine Lust hereingelegt zu werden oder mir mit dem Autokauf Ärger einzuhandeln, weil irgend etwas da nicht stimmt.
4 Antworten
Du musst den Kaufvertrag beim Straßenverkehrsamt vorlegen und das wird im Fahrzeugbrief eingetragen ganz einfach.
als Mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: vom vorbesitzer brauchst du keine vollmacht. du brauchst die zulassungsbescheinigung teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), den evb-code (elektronische versicherungsbestätigung), deinen ausweis, bank- oder ec-karte für die kfz-steuer.
schau auf der website deiner stadt nach, ob du das fahrzeug vorführen musst.
Zur Anmeldung eines Fahrzeuges auf deinen Namen brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige HU, eine eVb-Nummer, deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Dazu etwas Geld für Gebühren und Schilder. Nicht mehr und nicht weniger
Den Kaufvertrag braucht man übrigens nur bei gebrauchten Importfahrzeugen, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden sollen.
Der Kaufvertrag und die Papiere reichen aus um das Auto anzumelden.
Wenn das Auto unrechtmäßig den Besitzer gewechselt hat, hast Du ein Problem, dann wird das Auto beschlagnahmt, geht an den Eigentümer zurück und Du musst deine Ansprüche gegenüber deines Verkäufers einklagen. Mit dem hast du ja einen Vertrag abgeschlossen.
Dann lässt man sich den Kaufvertrag von Eigentümer zu Verkäufer zeigen, aber der kann auch gefaket sein. Also, vom letzten Halter direkt kaufen oder vom Händler.
Geh mit der Fahrzeugidentifikationsnummer zur nächsten Polizeiwache und Frage nach, ob die zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Besser noch, lass Verkäufer und Polizei einfach in Ruhe und kauf einen Neuwagen, dann freuen sich alle, dass du ihnen nicht sinnlos auf den Keks gehst.
Ganz einfach es liegt ein Kaufvertrag vor und du kannst bei der Polizei überprüfen lassen ob es als gestohlen gemeldet ist. Du vergleicht die Nummer am Fahrzeug entweder hinter der Windschutzscheibe oder rechts vorne an der Achse mit dem Fahrzeugbrief und lässt ihn von der Polizei überprüfen.
Ja genau, daran habe ich ja gerade gedacht. Wie kann ich sicher sein, daß das Auto den Besitzer rechtmäßig gewechselt hat? Außer zu kontrollieren, dass der Fahrzeugbrief vorhanden ist, was ich ja gemacht habe.