Braucht man nen Durchschnitt als Polizeibeamter im gehobenen Dienst?
Guten Abend,
Ich würde gerne wissen, ob man in Hessen einen bestimmten Notendurchschnitt haben muss, wenn man sich als Polizeibeamter im gehobenen Dienst bewerben möchte.
Zur Zeit besuche ich die 12. Klasse einer Gesamtschule. Will mich demnächst bewerben, aber ich weiss nicht, ob ich einen bestimmten Durchschnitt brauche.
Desweiten würde ich gerne wissen, ob die Fehlstunden relevant sind? Oder kommt es auf das Verhältniss der Entschuldigten / Unentschuldigten Fehlstunden?
Danke.
5 Antworten
Um sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:[10]
jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtlich nicht bestraft
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Abitur, Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Bildungsabschluss, Meisterprüfung
nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich
Mindestgröße von 160 cm
Höchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für SaZ12).
deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich
für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
gültige Niederlassungserlaubnis
fünf Jahre in Deutschland gelebt haben
Heimatsprache sprechen können.
Quelle: Wikipedia
Da bei den geforderten Voraussetzungen kein bestimmter Notendurchschnitt angegeben ist, ist Deine Frage komplett und korrekt beantwortet !
Entschuldige bitte, daß ich geantwortet habe !
Die Polizei müsste eigentlich professionelle Assessment Center mit Bedarfsdedckungsorientierung unterhalten. Wenns da ne Quote gibt dann sicherlich 2,4 oder besser. Wenn du weiblich bist, kannste vielleicht mit schlechteren Noten noch auf die Frauenquote setzen oder dich in Bundesländern mit stärkerer Wirtschaftskraft bewerben (Ba-Wü, Bayern). Fehlstunden weiß ich nicht.
Wenns da ne Quote gibt dann sicherlich 2,4 oder besser.
Das kann ich nicht glauben. ....
^^
Hab ja geschrieben, FALLS es überhaupt eine Quote gibt. Bei der Bundeswehr ist es schlechtestens 2,4 für die Offizierlaufbahn. Crass, dass die innenpolitischen Exekutiven offenbar einen geringeren Anspruch an ihr Personal haben (siehe MarcSU), als diejenigen fürs Ausland. -,-
Vielleicht findest du hier etwas:
Hört doch mal auf zu versuchen Punkte zu sammeln. Ich suche wirklich eine Antwort und kein VILLEICHT!!!!!
und NEIN, es steht da NICHT!
Nun bedank dich bloss nicht so überschwänglich, das ist ja schon peinlich...
Keine Ahnung, wo ihr so nachgeschaut habt. Auf polizei.hessen.de gibt es doch die meisten Infos: Es ist ein Fachhochschulstudium. Ein Studium setzt (Fach-)Abitur voraus, welche Noten du mitbringst, ist erstmal wurscht, wenn kein Numerus Clausus vorgegeben ist. Für den mittleren Bildungsabschluss gibt es weitere Voraussetzungen, die stehen unten. Du musst die Tests für die Einstellung bestehen, was dich da erwartet, kannst du dir auf den Hessenseiten selbst zusammensuchen und die Fehlstunden ... tja, die müssen dich ja nicht einladen. Wenn die Fehlstunden entschuldigt sind, ist das gar kein Problem. Wenn du aber zu bequem warst, dein Fehlen zu entschuldigen - ich würde dich dann nicht zur Vorstellung einladen.
Von der Homepage: Die Polizei des Landes Hessen stellt seit 1995 nur noch in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Polizeikommissarin/ -kommissar bzw. Kriminalkommissarin/ -kommissar) ein. Die Ausbildung beinhaltet ein dreijähriges Studium, somit ist Einstellungsvoraussetzung das Abitur bzw. die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder ein entsprechender Bildungsabschluss (§ 63 HochschulG).
Bewerberinnen und Bewerber, die einen mittleren oder gleichwertigen Bildungsabschluss besitzen bzw. erwerben, können sich trotzdem um eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen bewerben. Hierfür müssen allerdings die Voraussetzungen des § 5 der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an
Fachoberschulen des Landes Hessen (vom 2. Mai 2001) erfüllt sein:
* Noten: mittlerer Bildungsabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächern die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen
* Erfolgreiches Absolvieren des Eignungsauswahlverfahrens für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen
Keine Ahnung, aber du bsit sehr höflich-leg´das nicht ab wenn du dann in deinem gehobenen Dienst arbeitest!
Danke, aber wo ist die Antwort auf meine Frage?