Braucht man in einer Mietwohnung eine Genehmigung für einen aufblasbaren Garten-Pool?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese haben sich schon bei einer Satelitenschüssel, und einem Gartenschrank aufgeregt.

Taktisch ist es einfach gut, die es mal wissen zu lassen, als ob sie einem Genehmigungsverfahren zustimen könnten. Das nimmt Ihnen die Luft raus.

Also mich hat es sehr berührt wie ein Nachbar mir erzählte:

Ich wollte sie mal besuchen kommen, da wir jetzt noch ein Kind datzu bekommen und es dann lauter werden könnte.

Da war ich baff. Erstmal will ich den Nachbarn gar nicht zu mir in die Wohnung kommnen lassen und zweitens kann er doch ein Kind aufnehmen. Aber daß er mir das Gefühl gab meine mögliche Situation mit in Bedacht gezogen zu haben, dafür bekommt er Respekt.

Denn was wollen die Nachbarn machen. Einen Gummipool verhindern? Sag denen es könnte etwas lauter werden. Und das wolltest du Ihnen schon mal sagen.

Damit ist dann der Ärger minimiert.

Ähm viel Spaß! Und springt rein ins Vergnügen!

Sofern es ein Gemeinschaftsgarten ist, ist ein Pool für Kinder hinzunehmen, da er keine bauliche Veränderung ist. Das Problem in dieser Sache ist nur das Wasser. Ihr müsst es von Eurem Anschluss nehmen, da der Wasserhahn für die Gartenbepflanzung auf alle Mieter umgelegt wird. Da gibt es immer wieder Zoff. Selbstverständlich werden sich auch andere Mieter darüber aufregen, wenn Kinder planschen und Lachen. Hier gibt es aber schon eine Rechtsprechung, die musst Du mal googeln. Aber es muss Dir als Mieter die Benutzung des Gartens im Vertrag zugesichert sein.

Hallo, nein es der wie sind Einzelnutzer des Gartens, und andere Mietet/Eigentümer haben da gar keinen Zugang. Da ich mit 13 die jüngste des Hauses bin, wird das mit den Kindern wohl kein Problem sein;-)

Sofern es ein Gemeinschaftsgarten ist, ist ein Pool für Kinder hinzunehmen, da er keine bauliche Veränderung ist

Gerade dann ist das nicht so...

Habt Ihr den Garten gemietet /gehört der Garten zur Mietsache, oder habt Ihr "nur" ein (alleiniges) Nutzungsrecht???

Wir mieten die Wohnung zusammen mit dem Garten, und haben Alleinnutzungsrecht!

@Bieweryorki1

Das solltest Du nochmal genau klären, mieten und Alleinnutzungsrecht haben sind nämlich zwei verschiedene Sachen...

Wir mieten die Wohnung zusammen mit dem Garten, und haben Alleinnutzungsrecht!

Eine bauliche Veränderung wäre, wenn ihr einen Pool ausheben würdet. Der aufblasbare Pool kommt ja wieder weg. Wenn das ein Garten ist, der nur von euch alleine genutzt wird, dann würde ich das so betrachten, als wenn ich da Gartenmöbel aufstelle.

Ja, so eine Erlaubnis des Vermieters braucht amn.