Braucht man immer ein Gewerbeschein, wenn man z.B. eigene Erdbeeren/Kirschen am
Straßenrand verkaufen will? Ich sehe zurzeit so viele Erdbeer- und Kirschverkäufer an der Straße mit ihren kleinen Ständen stehen und frage mich nun, ob die wirklich alle dafür einen Gewerbeschein beantragen mussten. Schließlich ist das ja nur eine * Saisonarbeit *.
6 Antworten
Es ist gewerberechtlich egal, ob du am Straßenrand Erdbeeren oder Sonnenbrillen verkaufst. Du brauchst eine Reisegewerbekarte. Das ist etwas anderes, als ein Gewerbeschein. Wenn man die Erdbeeren aber am Anbaustandort verkauft (Gartenzaun, Erdbeerfeld oder Bauernhof), dann braucht man garnichts, weil das Urproduktion ist und nicht unter die Gewerbeordnung fällt. Ab einer gewissen Größenordnung muss man natürlich Steuern zahlen... aber kein Gewerbe anmelden.
Reisegewerbeschein ist erforderlich
haben sie einen bauernhof und verkaufen darauf brauchen sie einen gewerbeschein + gesundheitszeugnis da lebensmittel verkauft werden, die anderen stände die sich so befinden wird meist ein reisegewerbeschein + gesundheitszeugniss benötigt
http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=21179
guck mal hier rein, vielleicht nützts was
einen Reisegewerbeschein selbstverständlich