Braucht man einen Personalausweis um Auto zu fahren?

6 Antworten

Ich meine nämlich das nur Führerschein und Fahrzeugpapiere notwendig sind.

Und das ist genau falsch. Du musst dich zu jeder Zeit mit deinem amtlichen Personalausweis ausweisen können.

Du musst dich zu jeder Zeit mit deinem amtlichen Personalausweis ausweisen können.

Das steht wo ?

@Leon97531

Im "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)" §1 Abs.1

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

@Cijay2104

..und wo steht da nun Deine Behauptung ?

@Leon97531

Extra fett gemacht, nur für dich...

@Cijay2104

Das ist lieb von Dir...

...aber Nö da steht anderes als Du behauptest, lese Dir doch mal das Fettgedruckte durch und vergleiche dies mit Deiner Antwort auf die vom Fragesteller gestellte Frage !

@Leon97531

Genau mit dieser Begründung habe ich schon nach einer Verkehrkontrolle ein Bußgeld bezahlt, von daher...

@Cijay2104

Da hast Du dich ganz schön verarschen lassen, oder hattest die BF17 Bescheinigung, diese ist nämlich nur mit einem gültigen Ausweis gültig.

Aber das ist was anderes als es hier in der Frage geht.

Ein Führerschein steht an erster Stelle.

Nein, zum Ausweisen reicht jeder Lichtbildausweis.

Den Personalausweis soll man immer dabeihaben.

Zunächst mal sollte man wissen, dass der Führerschein kein amtlicher Lichtbildausweis ist. er dient lediglich dazu, nachzuweisen, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Meistens reicht der Führerschein aus, allerdings kann es hier zu Problemen kommen. Da man nicht verpflichtet ist, den Führerschein ändern zu lassen (z. B. bei Namensänderung nach der Heirat) kann es sein, dass die Daten auf dem Führerschein nicht ganz korrekt sind. Hier ist es wirklich sinnvoll, einen Ausweis mitzuführen.

Aber wie gesagt, eine generelle Pflicht besteht nicht, auch in § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung steht nur folgendes:

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Eine Ausnahme stellt hier die Bescheinigung für begleitetes Fahren ab 17 dar. Die ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig (wegen dem fehlenden Lichtbild)