Braucht man eine Baugenehmigung, wenn man eine Jurte aufbaut?

4 Antworten

Ob man eine Baugenehmigung braucht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Gibt es einen Bebauungsplan? Wie groß soll die Jurte werden? Wird sie an der Grundstücksgrenze errichtet? Und und und

Es ist auch kein fliegender Bau, da sie dauerhaft am selben Ort bleiben soll, und nicht jeden Tag woanders steht.

Fällt meines Wissens nach unter "fliegender Bau" und muss nicht genehmigt werden ..

Das ist falsch. Ein fliegender Bau ist etwas dass jeden Tag woanders aufgestellt wird. Selbst ein Wohnwagen benötigt theoretisch eine Baugenehmigung, wenn er über einen längeren Zeitraum am selben Ort steht.

Als permanentes Gebäude oder auf fremdem Grundstück, ja.

Das bedeutet, dass ich in Hessen eine 100m2 Jurte ohne Genehmigung aufbauen kann und das ganz Jahr über stehen lassen kann?

Hessen

Hessische Bauordnung 2011

Anlage 2 zur HBO

hieraus ergibt sich als verfahrensfrei:

11.4 Zelte, die Fliegende Bauten sind, mit einer Brutto-Grundfläche bis 100 m2,

11.15 Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate, errichtet werden,

unbedeutende Fliegende Bauten - ja. aber das ist so ne Grauzone niemand weiß so wirklich was das bedeutet. sobald es klein ist und leicht abzubauen ist dann isses ok, aber so pauschal zu sagen, dass man ein 100m2 zelt aufbauen darf, kann man nicht. dazu muss man sagen dass jeder Grund in Deutschland jemanden gehört und man grundsätzlich es nicht "einnehmen" darf wenn einem nicht gehört. am sichersten ist es wenn man eine Genehmigung einholt

Der Grund gehört mir, ist aber teil eines Reihenhauses

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