Braucht man eigentlich in jedem Fall eine Genehmigung um beispw. Glühwein zu verkaufen,auch wenn´s nur für kurze Zeit vorm Haus oder am Fußballplatz ist?

4 Antworten

Jap braucht man. Auch bei nicht alkoholischen Getränken. Du musst deinen Gewinn schließlich auch versteuern. Verkaufst du es ohne Genehmigung etc. Dtohen saftige Strafen.

Vg

Falsch ! Für alkoholfreie Getränke reicht eine Gewerbeanzeige, einer Erlaubnis bedarf es nur beim Ausschank alkoholischer Getränke. Mit Steuern hat beides nichts zu tun...

Hallo ZH,

Du benötigst eine Erlaubnis  gemäß § 12 Gaststättengesetz. Eine Ausübung derTätigkeit könnte teuer werden.

Ja, eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz. Das ist eine abgespekte Gaststättenerlaubnis für besondere Anlässe.