Braucht man bei einem studentischen Ferienjob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Grundsätzlich braucht man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

ABER: Das soll ein befristetes Arbeitsverhältnis sein.

Gem. § 14 Absatz 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben; der Vertrag ist VOR ARBEITSAUFNAHME von beiden seiten zu unterschreiben.

Da das versäumt wurde, hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Die Unwirksamkeit einer Befristung kann gem. § 17 TzBfG binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Hier wird es allerdings nichts bringen die Unwirksamkeit feststellen zu lassen, da die Klage innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses eingereicht würde.

Denn in ei­nem sol­chen Fall kann der Ar­beit­ge­ber auf ei­ne Ent­fris­tungs­kla­ge durch Aus­spruch ei­ner Kündi­gung re­agie­ren gegen die dann nicht erfolgreich angegangen werden kann. Denn nach § 1 Abs.1 KSchG greift der Kündi­gungs­schutz nach dem KSchG erst, wenn das Ar­beits­verhält­nis länger als sechs Mo­na­te be­stan­den hat.

Was soll ich jetzt machen? Kann die Firma mich jetzt praktisch als Ferienarbeiter ausnutzen und mir den Lohn verweigern und hinterher anzweifeln, dass ich bei denen geschafft habe, da nichts unterschrieben wurde? Steht mir ein Urlaubstag zu?

@TorroRosso

Ohne Vertrag gelten die mündlich vereinbarten/tariflichen oder an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen.

Lohn steht Dir natürlich zu - für den genannten Zeitraum steht Dir 1/12 des vereinbarten (tariflichen)/gesetzlichen Urlaubs/Mindesturlaubs zu - Du mußt ja angemeldet sein und zudem führst Du ja einen Arbeitszeitnachweis - irgendetwas müsst ihr ja vereinbart haben (mündlich) - üblicherweise muß der ArbG innerhalb von 4 Wochen die wesentlichen ausgehandelten Vertragsbdingungen eines mündlichen Arbeitsvertrages aushändigen; das ist bei kurzfristigen Aushilfstätigkeiten aber nicht zwingend erforderlich.

Wenn keine Vergütung vereinbart wurde, ist der Tariflohn zu zahlen bzw. was branchenüblich angemessen ist - das kann alles arbeitsgerichtlich eingeklagt werden.

Du musst in der Regel immer einen Vertrag unterschreiben, sonst können sie mit dir ja im Prinzip machen was sie wollen.

Was soll ich jetzt machen?

Ach ja mir hat man nur gesagt, dass ich halt pro Tag ohne Pause auf 8 Stunden kommen muss und pro Woche auf 40 Stunden.

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden. Nur eine Kündigung muss schriftlich erfolgen

Nö, brauchst du nicht. Es reicht auch mündlich. Keine Bange, du bekommst dein Geld schon. Die Firmen haben einen Ruf zu verlieren und warum sollten sie die paar Piepen sparen wollen?