Braucht man bei einem studentischen Ferienjob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Die Situation ist folgend: Ich mache seit 04.08 befristet bis 12.09 einen sehr anstrengenden und stressigen Ferienjob bei einem Unternehmen, dass keinen guten Ruf genießt wie ich schon festgestellt habe und alles sehr chaotisch ist. Nun meine Frage, muss man einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in der alles geregelt ist, wie Verdienst, Arbeitszeiten usw.? Stehen mir Urlaubstage zu? Als ich die zuständige Mitarbeiterin danach gefragt habe, hat sich nur verlegen mit dem Kopf geschüttelt und ich musste bis heute nichts unterschreiben, sondern nur Versicherung angeben und die Sozialversicherungsnummern und meine Bankverbindung. Wegen den Arbeitszeiten muss ich nur eine Excel-Tabelle führen (Ob ich eine Mittagspause machen kann oder durcharbeiten muss hängt bei mir immer von Tag ab, mal ist mehr los, mal weniger). Theoretisch sind doch so dann die Arbeitszeiten von mir manipulierbar, also ich könnte sie beeinflussen, aber auch der Betrieb anzweifeln, dass ich so und so lange gearbeitet habe und mir weniger Lohn zahlen? Oder der Betrieb kann dann auch von heute auf morgen sagen, ich brauche nicht mehr zu kommen oder ich könnte einfach so aufhören, da ich ja nichts unterschrieben habe und somit keine Kündigungsfrist habe? Oder aber auch, wenn die Firma so einen schlechten Ruf hat, könnte sie ja dann theoretisch auch anzweifeln, dass ich für die gearbeitet habe, mich als Ferienarbeitskraft ausnutzen und mir am Ende keinen Lohn zahlen. Als ich letztes Jahr bei DHL 2 Monate (auch befristet) gearbeitet habe, musste ich etwas unterschreiben, wo alles geregelt war. Irgendwie komisch das ganze.
5 Antworten
Grundsätzlich braucht man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
ABER: Das soll ein befristetes Arbeitsverhältnis sein.
Gem. § 14 Absatz 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben; der Vertrag ist VOR ARBEITSAUFNAHME von beiden seiten zu unterschreiben.
Da das versäumt wurde, hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Unwirksamkeit einer Befristung kann gem. § 17 TzBfG binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Hier wird es allerdings nichts bringen die Unwirksamkeit feststellen zu lassen, da die Klage innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses eingereicht würde.
Denn in einem solchen Fall kann der Arbeitgeber auf eine Entfristungsklage durch Ausspruch einer Kündigung reagieren gegen die dann nicht erfolgreich angegangen werden kann. Denn nach § 1 Abs.1 KSchG greift der Kündigungsschutz nach dem KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
Ohne Vertrag gelten die mündlich vereinbarten/tariflichen oder an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Lohn steht Dir natürlich zu - für den genannten Zeitraum steht Dir 1/12 des vereinbarten (tariflichen)/gesetzlichen Urlaubs/Mindesturlaubs zu - Du mußt ja angemeldet sein und zudem führst Du ja einen Arbeitszeitnachweis - irgendetwas müsst ihr ja vereinbart haben (mündlich) - üblicherweise muß der ArbG innerhalb von 4 Wochen die wesentlichen ausgehandelten Vertragsbdingungen eines mündlichen Arbeitsvertrages aushändigen; das ist bei kurzfristigen Aushilfstätigkeiten aber nicht zwingend erforderlich.
Wenn keine Vergütung vereinbart wurde, ist der Tariflohn zu zahlen bzw. was branchenüblich angemessen ist - das kann alles arbeitsgerichtlich eingeklagt werden.
Du musst in der Regel immer einen Vertrag unterschreiben, sonst können sie mit dir ja im Prinzip machen was sie wollen.
Was soll ich jetzt machen?
Ach ja mir hat man nur gesagt, dass ich halt pro Tag ohne Pause auf 8 Stunden kommen muss und pro Woche auf 40 Stunden.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden. Nur eine Kündigung muss schriftlich erfolgen
Nö, brauchst du nicht. Es reicht auch mündlich. Keine Bange, du bekommst dein Geld schon. Die Firmen haben einen Ruf zu verlieren und warum sollten sie die paar Piepen sparen wollen?
Was soll ich jetzt machen? Kann die Firma mich jetzt praktisch als Ferienarbeiter ausnutzen und mir den Lohn verweigern und hinterher anzweifeln, dass ich bei denen geschafft habe, da nichts unterschrieben wurde? Steht mir ein Urlaubstag zu?