Braucht man als Untermieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein?
Angenommen man bewohnt eine öffentlich geförderte Wohnung und nimmt während des Mietverhältnisses weitere Mitbewohner als Untermieter auf (mit Genehmigung des Vermieters natürlich), benötigen auch die Untermieter einen Wohnberechtigungsschein?
1 Antwort
Nein.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Du wärest ja mit deiner Untervermietung nicht an die Erfüllung irgendwelcher Auflagen gebunden, weil "dein Wohnungsbau" subventioniert wurde... :-)
Alerdings kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, dass in einem solchen fall Untervermietung vom Vermieter genehmigt wird.
Diene Mieteinnahmen wiederum sind Einnahmen, die du behördlich bei den einschlägigen Gelegenheiten angeben musst...