Braucht ein Rechtsanwalt außerhalb einer gerichtlichen Vertretung seines Mandanten eine schriftliche Vollmacht,um in seinem Namen zu handeln?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jede Person die für Dich etwas im Auftrage macht wie z.B, eine Übergabe, braucht eine auf die Sache bezogene Vollmacht oder Generallvollmacht.

Meiner Ansicht nach gilt dieses auch für einen Anwalt. Da man diesen ja eigentlich nur für einen Rechtsstreit vor Gericht oder für Schriftverkehr gegenüber einer anderen Person oder Institution beauftragt.

Zumal das keine übliche Tätigkeit eines Anwalts ist.

Hier scheint es leider unterschiedliche Ansichten im Forum zu geben.

Die Vollmacht, die der Rechtsanwalt hat, deckt das ab - ihr solltet die Schlüssel aber nur gegen Quittung heraus geben

Die Vollmacht, die der Rechtsanwalt hat, deckt das ab 

Steht bitte wo?

Vielen Dank im Voraus.

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, das nur mal als Hinweis.

Der beauftragte Empfänger bräuchte überhaupt keine schriftliche Vollmacht.

Wie bei der Nachbarschaftsannahme eines Pakets müsste nur belegt sein, wem sie übergeben wurden, um eure geschuldet ordnungsgemäße Rückgabe erfüllt zu haben.

G imager761