braucht anhänger TÜV wenn er nicht bewegt ist?

4 Antworten

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Ganz viele liebe Antworten, leider liegt ihr alle daneben.

Jedes Fahrzeug, das ein eigenes amtliches Kennzeichen führen muß, unterliegt der Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung (im Volksmund "TÜV" genannt) Diese Pflicht wird auch nicht dadurch ausgesetzt, das man das Fahrzeug nicht nutzt, nur in der Garage oder auf privatem Grund stehen hat.

Die Polizei kann also auch dann ein Verwarngeld erheben oder eine Ordnunsgwidrigkeitsanzeuge schreiben.

Geregelt ist das in §29 StVZO und man muß einen Verordnungs- oder Gesetzestext genau so lesen, wie er geschrieben steht.

Es sind die Ausnahmen sogar aufgeführt, weitere gibt es nicht (sonst würde sie dort stehen)


§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Ausgenommen sind 1.  Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen,2.  Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.
(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur 1.Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen,

wie man im Verodnungstext lesen kann, sind die Fahrzeuge mit rote Kennzeichen (also abgemeldete) und die der Bundeswehr und der Bundespolizei ausgenommen.

Es gibt keine Ausnahmen für Fahrzeuge, die in Garagen parken oder auf Privatem Grund stehen oder nicht genutzt werden.

Die einzige Ausnahme, die es noch gibt, ist, daß sich das Fahrzeug nicht im Geltungsbereich der StVZO befindet und das wäre, wenn es das Stattsgebiet der BRD verläßt. Befindet sich das afhrzeug im ausland, so ruht die Vorführpflicht. Kommt es zurück in die BRD, so muß die HU an nächstegelegener Stelle nachgeholt werden.

Die Verwanrung bzw Ordnungswidrigkeitsanzeige ist also vollkommen legitim und korrekt.

Ich hatte den Fall im Kundenkreis in den letzten Jahren schon mehrfach, auch wenn alle Betroffenen natürlich Eure Ansicht vertraten, so wurden alle eines besseren belehrt und das ausnahmslos.


wenn er auf der straße steht braucht er tüv,klar gibt's ein gesetz deshalb die strafe.stell ihn auf privatgrundstück da braucht er keinen tüv.kennzeichen abmachen dann interessiert es keinen mehr

Wo hast du den denn bewegt. Wenn er bei dir auf dem Grundstück steht, geht das die Polizei nichts an. Wenn er dagegen an einer Straße steht, nimmt er schon Straßenverkehr Teil und dann muss er TÜV haben.

ja ist an eine Straße (Sackkasten) da fährt kein Auto. Bis vor 3 Monate hatte auch keine Name gehabt. jetzt hat ein Name. Wenn ein Auto in 3 Monate kommt auf diese strasse...

Ist egal wie oft da gefahren wird. Wenn Strasse, dann muss er TÜV haben!

Deine Antwort ist falsch ! Das ist egal wo der Anhänger steht, selbst wenn du ihn in die Garage stellt, solange er zugelassen ist, unterliegt er der Vorführpflicht zur HU. Ausnahme, er hält sich nicht im Geltungsbereich der StVZO auf, also im Ausland, dann ist die Prüfung bei Wiedereintritt nachzuholen.

du kannst ihn auf deinem privaten grundstück abstellen. dann geht das auch ohne tüv. aber nicht sobald er woanders steht.

Das ist unabhängig von privaten Grund, so lange er zugelassen ist, besteht eine Vorführpflicht, siehe meine antwort.

@TransalpTom

solange ein fahrzeug auf privatem grund steht muss es keinen tüv haben auch wenn es zugelassen ist.