Brauche Muster Brief an Jobcenter
Moin, ich mache seit August 2012 Ausbildung zum berufskraftfahrer und meine Frau bezieht hilfe Leistung vom jobcenter. seit 2014 wurde die spesen von 6€/Tag auf 12€/Tag erhöht, ich bekam aber für das Jahr 2014 ganz normal meine 6€/Tag und im Dezember 2014 bekam ich die restliche 6€/Tag alles auf einen Schlag also Nachzahlung für das ganze Jahr 2014. Ich wusste nicht das ich am ende des Jahre so viel bekomme, ich bin immer wieder von 6€/Tag ausgegangen. Quittung als Nachweis für jobcenter also das ich das Geld für Verpflegung usw. ausgegeben hab habe ich natürlich nicht, hab jetzt erst vom mein Sachbearbeiter mitbekommen, dass spesen wenn man Quittungen hat nicht als Lohn angerechnet wird Mitbekommen. Jetzt soll ich ein Brief an mein Sachbearbeiter schreiben und darin soll ich erwähnen, dass ich das nicht wusste dass ich am ende des Jahre 2014 die restliche spesen nachbezahlt bekomme und das ich deswegen keine Quittung für die Ausgabe an Verpflegung, dusche usw. hab. Da ich nicht so gut darin bin Briefe zu schreiben wollte ich hier um Hilfe bitten.
3 Antworten
Da ich hier noch kein "Musterbrief" gefunden habe, komme ich jetzt meinem Versprechen nach. Ich gehe davon aus, das Du weißt wie man einen Briefkopf erstellst, daher schreib ich hier nur den Text.
Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,
wie mit Ihnen besprochen komme ich der Aufforderung eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Seit XX.XX.XXXX befinde ich mich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Da die tägliche Arbeitszeit mehr als 8 Stunden täglich ist, wurde mir ein Spesensatz von € 6,00 täglich von meinem Arbeitgeber gezahlt.
Mit der Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts zum 01.01.2014 erhöhte sich der Spesensatz auf € 12,00 täglich. Nach Auskunft meines Arbeitgebers beabsichtigte er weiterhin € 6,00 täglich zu zahlen und teilte mit, das die Differenz von den Mitarbeitern in der Steuererklärung angegeben werden soll.
Da ich jedoch als Auszubildender keine Steuern zahle, habe ich nicht weiter Gedanken gemacht.
Zu meinem Verwundern erhielt ich zum Ende des Jahres 2014 eine Spesennachzahlung meines Arbeitgebers. Da die üblich gezahlten € 6,00 eh nie ausgereicht haben, habe ich mich im ersten Moment über die Nachzahlung gefreut.
Nun habe ich durch Sie erfahren, das ich Quittungen vorlegen soll, die meine Ausgaben belegen.
Mir war dies zu keiner Zeit bekannt. Auch mein vorheriger Sachbearbeiter HERR/ FRAU SACHBEARBEITER, hat mich darauf nicht hingewiesen.
Vielleicht wissen Sie aus eigener Erfahrung was es kosten kann, sich auf der Straße/ Autobahn aufzuhalten. Zur Toilettenbenutzung, Kaffee, Kakao oder ähnlichem zahlt man mitunter wesentlich mehr als € 12 am Tag.
Hier liegt z.B der Verkaufspreis eines Becher Kaffee bei ca. € 2,80, die Benutzung der Toilette bei ca. € 0,70.
Wenn man also lediglich 3x das WC aufsucht und 3 Kaffee trinkt, sind die gezahlten € 12,00 schon fast verbraucht und dabei ist ein Mittagessen noch nicht eingerechnet.
Selbstverständlich bin ich bereit Ihnen ab sofort Beläge vorzulegen, die diese Angaben in der Zukunft natürlich bestätigen.
Jedoch für das Jahr 2014 kann ich Ihnen keine Beläge vorzeigen.
DEN LETZTEN ABSATZ MUSST DU DIR SELBER SCHREIBEN, DA ICH MIR NICHT SICHER BIN WAS DU VON DEINEM BEARBEITER WISSEN MÖCHTEST BZW VERLANGST !!!!!!!!!!! Hier schreibst Du sowas wie:
ich bitte um oder ähnliches
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen
Danke dir viel viel viel mal hast echt super geschrieben
Hallo,also wenn ich das richtig überschlagen habe, hast Du ca. 1550 Euro Nachzahlung bekommen.Um einen erklärenden Brief aufzusetzen, benötigst Du eine ca. Liste.Das bedeutet, wenn Du im Fernverkehr warst ( Mo - Fr. ) kannst Du natürlich auch täglich duschen und Verpflegung angeben.Verstehst Du wie ich das meine ??Wenn Du diese Liste erstellt hast mit Deinen Ausgaben, helfe ich Dir gerne den Brief zu schreiben.
Allerdings glaube ich nicht, daß das wirklich was bringt.
hab schon verstanden was Du meinst. Übrigens Kippen werden nicht angerechnet nur zur Info !!
Was ich meinte ist:
Du kannst keinen Brief schreiben in dem steht " Ich habe meine Spesen ausgegeben, weil das eben so ist !"
Du musst schreiben:
Da ich im seit ....... im Fernverkehr tätig bin, habe ich die Spesen für Körperhygiene und Verpflegung gebraucht.
Und dieses am Besten mit Daten !!!
Warst Du nur im Nahverkehr dann greift die Antwort " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
natürlich werde ich die Liste mit dem Zeiten auch an das jobcenter einreichen, aber jetzt brauche ich erst ne Brief für das jobcenter
Leute Danke für die hilfreiche Infos aber kann mir jemand ein Brief Muster vorschreiben darin soll stehen - ich wusste nicht dass ich am ende des Jahres 2014 soll viel restliche spesen nachbezahlt bekomme - ich bin seit 3 jahre in der Ausbildung und bisher wurde bei mir spesen immer als Lohn angerechnet keiner von jobcenter wollte Quittung dafür von mir haben und ich hab mir nie darüber Kopf gemacht - ich Bitte den Sachbearbeiter um Verständnis
mein Sachbearbeiter meinte zu mir dass Tabak Ware auch anerkannt wird.
Wie gesagt, ich helfe Dir gerne aber ohne Ransdaten kann ich nichts schreiben. Die Erhöhung von 6 auf 12 Euro hat ja einen Grund ( meistens Fernverkehr )
Dazu muss ich wissen seit wann Du mehr Spesen bekommst und seit wann im Fernverkehr tätig. Danach fange ich an zu schreiben
Seit 01.01.2014 wurde gesetzlich 6€/Tag auf 12€/Tag erhöht unser Chef sagte zu sein Arbeitnehmer er bezahlt die 6€/Tag und die restliche 6 Euro sollten wir von Finanzamt holen. Da wir Lehrlinge keine Steuern zahlen sind wir davon ausgegangen Dass wir nur 6 Euro spesen bekommen, also wir haben keine Infos bekommen dass wir die restliche 6 Euro am ende des Jahres bekommen.
und was Fernverkehr angeht ich habe August 2012 mit der Ausbildung angefangen und März 2013 habe ich mein lkw führerschein gemacht seid dem bin manchmal im Nahverkehr sowie Fernverkehr also immer abwechselnd Bis heute. also was Zeiten angeht da habe ich ganze Liste für 2014. habe ich noch vom arbeitergeber geholt also datum+Zeiten sowie Überstunden alles aufgelistet das werde ich natürlich mit dem Brief an jobcenter geben.
Ich hoffe die Infos reichen dir, wenn nicht schreib mir einfach. ich muss morgen das Brief bei jobcenter abgeben.
Ach ja wenn man mehr als 8 Stunden außerhalb der Firma tätig ist dann gibt es 12€/Tag früher 6€/Tag.
Bekomme ich noch ne Antwort?
@dermick74 Bekomme ich noch ne Antwort dermick74 oder brauchst du noch mehr info
hi, sorry,
musste spontan arbeiten. werde erst heute abend wieder Zeit haben zu schreiben. Wird so gegen 22 oder 23 uhr heute abend.
Wenn Dir bis dahin niemand was geschrieben hat, schreib ichs dir hier rein
Ok Danke dir schon mal jetzt
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt es immer so schön. Ohne Belege kannst du beim Amt nichts machen.
Deswegen soll ich jetzt ein Brief an mein Sachbearbeiter schreiben.
Das wird dir leider auch nichts bringen. Du kannst doch nicht nachweisen,dass du das Geld wirklich ausgegeben hast. Und erzählen kann man denen viel. Für die zählen nur Fakten.
Ein versuch ist es wert. mein Sachbearbeiter wollte erst auch nur ein Brief indem stehen soll dass ich es vorher nicht wusste dass ich restliche spesen bekomme und dass man Quittung dafür haben soll
Mein Sachbearbeiter kann das nachvollziehen, weil ich seit ca. 3 jahre in der Ausbildung bin und bisher immer meine Gehaltsabrechnung einreiche, aber der Sachbearbeiter der vorher für mich zuständig war hat nie nach Quittung gefragt und hat spesen immer als Lohn angerechnet und da ich jetzt am ende des Jahres 2014 eine Nachzahlung vom meine Firma bekommen hab, sagte heute mein Sachbearbeiter, dass ich ein Brief an ihm schreiben soll und darin soll stehen dass ich es nicht wusste dass ich so ein grosse Summe als restliche spesen am ende des Jahres bekomme und dass ich nicht wusste das man wenn man Quittung an das jobcenter nachreicht also ich hab erst seit letzte woche mitbekommen dass wenn man Quittungen nachreicht spesen nicht als Lohn angerechnet wird. In dem Brief soll auch stehen dass ich das Geld (spesen) als verpflegungsgeld für essen, dusche, zigaretten usw. Was der berufskraftfahrer halt ausgibt.