Brauche ich wirklich einen Freistellungsauftrag bei der Bank?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du brauchst keinen Freistellungsauftrag.

Ohne Freistellungsauftrag werden allerdings Kapitalertragssteuern auf alle Zinsen (auch auf Centbeträge) fällig (25%).

Das ist im Prinzip auch kein Problem, weil du sie über die Einkommensteuererklärung wieder reinholen kannst (bis zu dem Betrag, der auch über die Freistellung abgedeckt wäre).

Es ist halt bequemer, einen Freistellungsauftrag zu haben.

Nicht zwingend!

Aber es hilft Dir dabei, gewisse Nachteile zu vermeiden.

Nämlich: Ohne diesen wird die Bank sämtliche Zinsgewinne usw. mit der Quellensteuer und dem Soli belasten, da sie davon ausgehen muß, daß Du den Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1602€ schon anderweitig ausgeschöpft hast.

Wenn Du & Deine Frau, wie schon geschildert mehrere Bankverbindungen habt, wo möglicherweise Zinsgewinne usw. anfallen, gibt es auch die Möglichkeit, der Bank den Freistellungsauftrag nur ür einen Teilbetrag des Sparerpauschbetrages auszustellen. Der Sahcverhalt wird auch in dem folgenden Link geschildert:

merkur-bank.de/online-bank/freistellungsauftrag/wissenswertes.html

Brauche ich das überhaupt?

Nö, ist ja dein Geld.

Ihr könnt gemeinsam 1.602,- € pro Jahr steuerfrei durch Kapitalerträge einnehmen. Diese könnt ihr je nach Bedarf durch Freistellungsaufträge verteilen.

Macht ihr das nicht, ist die Bank verpflichtet ab dem ersten € Zinsen, realisierte Kursgewinne oder Dividenden 25% Abgeltungssteuer rauszuziehen und diese zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer ans Finanzamt abzuführen.

Um o.g. Sparerpauschbetrag geltend zu machen wäre dann die Abgabe der Anlage KAP notwendig, dann erhaltet ihr überzahlte Steuern zurück.

Grundsätzlich ist es Dir für angespartes Geld freigestellt, ob Du einen Freistellungsauftrag erteilst oder nicht. Wenn Du einen solchen erteilst, bleibt er bis auf Widerruf gültig. Wenn nicht zahlst Du auf Deine Zinserträge Kapitalsertragssteuer / Abgeltungssteuer in Höhe von 25%.


Kapitalertragssteuer und Freibetrag – Ausnahmen

Für Zinserträge von Ihrem Girokonto oder einer anderen Sparform, bei
der Sie maximal ein Prozent Zinsen pro Jahr erhalten, brauchen Sie
keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Zinsen werden automatisch
gutgeschrieben. Bausparverträge sind ein weiterer Sonderfall, für den
kein Freistellungsauftrag erteilt werden muss.

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer).  Die hierauf entfallende Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer kannst Du Dir, im Rahmen des Steuerfreibetrages, bei Deiner jährlichen Steuererklärung zurückholen.

Freistellungsantrag brauchst Du nur, wenn Du Zinsen einnimmst, also Sparguthaben oder Anlagen.

Aber was spricht dagegen, der Antrag kostet nichts, und einmal gemacht, hast Du ihn, muss nicht erneuert werden, nur wenn Du die Höhe ändern willst, weil Du z.B. auf zwei Banken Konten hast

Danke dir erstmals für deine Antwort.

Wie hoch sollten denn die Zinsen sein, damit man auch sagen kann das es sich gelohnt hat diesen Freistellungsantrag zu stellen bei seineN BankEN ?

@seufzer33

Theoretisch lohnt es sich ab dem ersten Cent, denn wenn Du keine Freistellung hast, gehen 25 % gleich ans Finanzamt

@AnnaStark

Die man allerdings im Rahmen der Steuererklärung erstattet bekommt.