Brauche ich für Samstag und Sonntag eine AU, wenn Samstag und Sonntag keine Arbeitstage sind?
Ich war letztes Jahr bis einschließlich einem Freitag krank geschrieben und ich habe dann an dem Montag per Hamburger Modell wieder angefangen. Ich hatte quasi eine Folgebescheinigung, da das Hamburger Modell als "Krank" zählt. Jetzt ist meinem Arbeitgeber aufgefallen, das der Samstag und der Sonntag, dazwischen nicht in der AU berücksichtigt waren und nun hat mir mein Arbeitgeber daraufhin diese 2 Tage vom Gehalt abgezogen. Samstag und Sonntag wird bei uns nicht gearbeitet. Ist das Rechtens, das man mir deswegen das Gehalt kürzt? Ich bringe ja so, wenn ich "normal" arbeite am WE auch keine Leistung und werde dafür bezahlt.
Danke schon mal an Euch für eure Antworten
2 Antworten
Ich glaube nicht, dass das Rechtens ist, denn wenn du eine Wiedereingliederung machst, dann ist das ja vorab abgesprochen und direkt aus dem Krankenstand heraus.
Ich würde mal mit dem Betriebsrat sprechen.
Außerdem würde ich mit meinem Arzt reden, dass er bitte die "alte" Krankschreibung korrigiert, da dein Arbeitgeber Stress macht.
Ich weiß, dass normalerweise der Arzt darauf achten sollte, dass die Krankmeldung bis zum Beginn des Wiedereingliederungsverfahrens läuft.
Wenn der Betriebsrat nicht helfen kann, dann frag mal eine Arbeitsrechtler.
Ansonsten alles Gute und viel Erfolg.
LG Mata
Mein Arzt weiß halt, das ich am WE nicht arbeiten muss, im Gegensatz zu früher und deswegen nimmt er die Tage meist nicht mit rein.
Sind leider nur eine kleine Praxis und einen Betriebsrat gibt es nicht.
Versuche das erstmal so mit dem Steuerbüro zu klären, ansonsten werde ich das einklagen.
Nein, du musst diese 2 Tage dann nicht belegen. Das heißt für mich aber auch, das sie dir kein Geld abziehen dürfen.
Das ist eben auch mein Stand und meine Ansicht. Das Steuerbüro sieht das allerdings anders.
Wenn man normal von Montag bis Freitag arbeiten geht, muss man für das Wochenende ja auch keinen Urlaub einreichen. Allerdings hast du ja was von wieder Eingliederung geschrieben. Vielleicht ist es hier ein spezieller Fall. Leider kenne ich mich damit nicht aus.