Brauche ich einen Gewerbeschein, wenn ich 2x im Jahr Essig & Öl (selbstgemacht) verkaufen möchte?

9 Antworten

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Gewerbeschein brauchst du bei dem geringen Umfang der Geschäftstätigkeit nicht. Bei der Inverkehrbringung von Lebensmitteln gelten allerdings besondere Vorschriften. Hier würde ich bei der Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt, WKD etc.) nachfragen.

Ich brauche einen Gewerbeschein, wenn ich regelmäßig verkaufe. Da ich das zwar nur einmal im Jahr mache, aber jährlich, ist eine Regelmäigkeit gegeben.

Ich würde erstmal pauschal sagen, JA, weil fliegendes Gewerbe etc. Aber frag doch einfach bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach, musste doch eh, wegen dem Stellplatz.

Viel Glück - und: ich hätt auch gern ne Flasche!! ;-)

Das hab ich versucht, aber der gute Mann konnte mir keine richtige Auskunft geben!!!

@Lesewurm

Der gute Mann, der für die Erteilung von Gewerbescheinen zuständig is, konnte dir keine Auskunft geben?????? Oh mein Gott...

Wenn Du auf einen Markt gehen willst, brauchst Du in jedem Fall einen Schein, anderenfalls bekommst Du unter Umständen gar keinen Stand.

Ansonsten bei Lebensmitteln in jedem Fall auf korrekte Herstellung (zugelassene Küche!!!) und korrekte Kennzeichnung achten, sonst wirds TEUER!

wenn die Einnahmen weniger als 200 Euro pro Jahr betragen brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Für den Verkauf selbsthergesteller Lebensmittel wirst du aber wohl eine Genehmigung und ein Gesundheitszeugnis benötigen

Ein Weihnachtsmarkt kann wohl kaum als privat bezeichnet werden. Wenn der Verkauf als Erwerbstätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht) anzusehen ist, ist soetwas erforderlich. Hat dann den Vorteil, dass man den Essig und das Öl auch bei der Metro etc. zu Großhandelspreisen einkaufen kann.