Brauche ich eine aktuelle Geburtsurkunde?

7 Antworten

Du hast das bestimmt nicht richtig verstanden. Der Standesbeamte hat bestimmt gesagt er benötigt eine beglaubigte Abschrift deines Geburtenregisters und wenn du nicht in Deutschland geboren und auch nicht in Deutschland nachbeurkundet wurdest (sofern du natürlich von deutscher Abstammung bist) ist davon die Übersetzung und je nach Herkunftsland die Apostille oder die Legalisation dieser Urkunde nötig. Ohne diese kannst du in Deutschland nicht die Ehe schließen.

Wann die Urkunde ins Deutsche übersetzt wurde, ist völlig egal. Es kommt in erster Linie darauf an, wann die Originalurkunde ausgestellt wurde. Dies dürfte schon viel früher gewesen sein. Ein Legitimationsvermerk auf dieser Urkunde wird dann nicht mehr möglich sein, der wird gewöhnlich gleich bei Ausstellung der Urkunde angebracht oder ganz zeitnah dazu. Es dürfte für dich schwer sein, eine neue Urkunde zu beschaffen, möglicherweise wird die überhaupt nicht mehr ausgestellt, weil du nun eine andere Staatsangehörigkeit hast. Ich empfehle dir, im Standesamt konkret nachzufragen, weshalb die Urkunde legalisiert sein muss und es nicht eine andere Möglichkeit gibt (z. B. Neubeurkundung deiner Geburt in einem deutschen Geburtenbuch). Eine Legalisation wird gewöhnlich in solchen Fällen gefordert, wenn in dem betreffenden Land Fälschungen an der Tagesordnung sind oder deren Personenstandswesen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Ist das in deinem Geburtsland der Fall?

Hat der Standesbeamte wirklich von einer "aktuellen Geburtsurkunde" gesprochen?

Damit das Standesamt feststellen kann ob sich seit 2007 tatsächlich nichts geändert hat wird eine aktuelle Urkunde mit Übersetzung verlangt. Ohne dieses Dokument wird es wohl keine standesamtl Trauung geben.

Ich bin da jetzt kein "Experte", aber zur Sicherheit kannst du ja auf dem zuständigen Standesamt vorher mal nachfragen.

Lg und Glückwunsch zur baldigen Hochzeit.