Brauche Hilfe wegen Beschwerdebrief?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erstens darf Mobilcom das Handy wegen 39,99 EUR Rückstand gar nicht sperren. Das ist gesetzlich geregelt und eine Sperre ist erst ab 75 EUR Rückstand zulässig.

Zweitens hat deine Freundin doch einen Vertrag. Wenn Mobilcom nun einseitig irgendwie den Vertrag ändern will und nachträglich eine Kaution fordert, ist das ebenfalls nicht zulässig. Vertrag ist Vertrag - und wenn in diesem keine Kaution festgelegt ist, dann haben die auch keinen Anspruch darauf! Punkt. ;)

Genau der Meinung bin ich eben auch kannst du mir helfen und den Anfangstext eines Beschwerdebrief formulieren bzw den Text schreiben ich tun mich da echt schwer ehrlich gesagt und sie auch

@Fressbloeder

Aber wirklich nur ausnahmsweise, weil ich heute mal meinen karitativen Tag habe.....


Kundennummer / Telefonnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zu o. g. Kunden-/Telefonnummer gehörige SIM-Karte wurde von ihnen gesperrt, da es einen kurzzeitigen Zahlungsrückstand
von 39,99 EUR gab, der zwischenzeitlich jedoch ausgeglichen wurde. Zur Reaktivierung der SIM-Karte fordern sie nun eine Kaution i. H. v. 200,00 EUR.

Ich fordere sie hiermit auf, die SIM-Karte umgehend, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt dieses Schreibens freizuschalten und ihren Pflichten aus dem geschlossenen Mobilfunkvertrag wieder nachzukommen. Ich mache bereits jetzt darauf aufmerksam, dass ich die Grundgebühr für die Zeit der Sperrung anteilig kürzen werde, da eine Nutzung der SIM-Karte in dieser Zeit nicht möglich war und ist.

Die Sperrung wegen des Rückstandes von 39,99 EUR ist rechtswidrig. Eine Sperrung darf gemäß geltender Rechtslage und einem Urteil des BGH (AZ: III ZR 35/10) erst ab einem Zahlungsrückstand von 75,00 EUR erfolgen. Sollte eine Freischaltung also nicht sofort erfolgen, werde ich den Sachverhalt an die Bundesnetzagentur weiterleiten.

Weiterhin ist gemäß geschlossenem Vertrag keine Kaution vorgesehen. Da einseitige Vertragsänderungen diesseits abgelehnt werden, hinterlege ich den von ihnen geforderten Betrag NICHT – zumal ich es nicht als meine Aufgabe ansehe, ihnen zinslose Darlehen zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

ich Danke dir von Ganzen Herzen mal ne Frage nutzt du Gdata Internet security ich habe nämlich noch ein Key bei mir willst du ihn haben?

@Fressbloeder

Nein, nutze ich nicht. Wie gesagt - ich hatte heute meinen gemeinnützigen Tag! ;)

OK sehr gut bin dir halt nur unendlich dankbar

@Fressbloeder

Mach dir keinen Kopf - es soll im Internet eben auch noch vernünftige Menschen geben.

Sendet euer Schreiben am besten per Fax, dann ist es direkt bei Mobilcom, ansonsten per Einschreiben - auf keinen Fall aber per Mail (sonst sagen die wieder, es ist nicht angekommen.....)

Viel Erfolg!

steht wirklich nichts im "Kleingedruckten" auf der Rückseite des Vertrages zum Thema Kaution?

Schaut Euch dazu auch mal die AGB an.


haben wir gemacht steht nix drinne

@Fressbloeder

laut onkel google, ist das gängige Praxis... aber ich denke, ihr habt was überlesen.

ne es haben 3 Leute den Vertrag gelesen und wir waren in Saturn (da hat sie den Vertrag gemacht) der hat da auch nix gelesen er konnte da uns auch nicht weiterhelfen

@Fressbloeder

Auch schon die AGB geprüft? Jedenfalls ist deine Freundin durch die Nichtzahlung der 39€ Vertragsbrüchig geworden

ja sie hat sie aber nachgezahlt

@Fressbloeder

Da hilft nur "Entschuldigung" und "Bitte, Bitte machen". Was steht in den AGB?