Brauche Hilfe beim Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

1 Antwort

was ist denn daran nicht zu verstehen????

Der Steuerpflichtige kann Verluste, die in einem Veranlagungszeitraum entstehen, auf den folgenden Vz vortragen ("gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes" heißt der entsprechende Verwaltungsakt); lt. EStG/KStG ist der Verlust auf den vorangegangenen Vz zurückzutragen, wenn nichts anderes beantragt wird. Wenn er gar nichts beantragt, wird der Verlustrücktrag von Amts wegen gemacht und zwar bis zur Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Die Rechtsnormen sind im EStG und im KStG nachzulesen.

Bist Du Anwärter? Dann sollten die Dozenten da eigentlich ausführlich erklärt haben...