Brauch mein Vater mir kein Unterhalt mehr zahlen nach der schulischen Ausbildung zur SPA + Fachhochschulreife?

5 Antworten

Nur hat man ja sozusagen mit der Vorbildung die Erstausbildung abgeschlossen : Sozialpädagogische Assistentin. :/

Das stimmt so nicht ganz.

Frage: Was ist nun mit dem Unterhalt, wenn ich diesen Weg einschlagen
MUSS, um zu einem bestimmten Studium zu kommen oder Erzieherin werden zu können? Nach dem Gesetz muss ja nach der Erstausbildung nicht mehr gezahlt werden...

Ausbildungsabschnitte die aufeinander aufbauen und unmittelbar hintereinander gemacht werden zählen als eine Ausbildung. Bei schon formal zwingenden Voraussetzung ist das recht klar und insoweit kein Problem.  

Die zwei abgebrochen Ausbildungen sind da schon eher ein problematisch.



Der Unterhaltspflichtige muss nur bis Ende der ERSTEN Ausbildung / Studiums Unterhalt bezahlen. Wenn Du nach der ersten Ausbildung ein Studium beginnst, hast Du dafür keinen Unterhaltsanspruch vom Unterhaltspflichtgen.

Das stimmt so grundsätzlich nicht.

@AalFred2

@Aalfred2, kannst Du mir das bitte näher erklären.

@Novos

Wenn das Studium auf der Ausbildung aufbaut und direkt an sie anschliesst, besteht weiterhin Unterhaltspflicht. Beispielsweise Ausbildung zur Krankenschwester und anschliessendes Medizinstudium.

@AalFred2

Also muss sie als Sozialpädagogische Assistentin auch Sozialpädagogik studieren, um unterhaltswürdig zu sein, sehe ich das so richtig? Wenn sie etwas anderes studiert ist sie nicht unterhaltspflichtig.

@Novos

Grundsätzlich müsste sie irgendetwas studieren, was direkt an die Ausbildung anschliesst und auf ihr aufbaut. Das muss nicht genau unter dem Begriff Sozialpädagogik laufen. Nachdem sie allerdings schon zwei Ausbildungen abgebrochen hat, gehe ich davon aus, dass jetzt schon keine Unterhaltspflicht mehr für die SPA-Ausbildung besteht. Damit hätte sich dann der Rest auch erledigt.

@Novos

Gut das man auch Kommentare liest.  Das was AalFred2 gesagt hat stimmt so mit der Aussage von der ÖRA überein.  Nur das halt kein 100% Unterhaltsanspruch besteht, da es nicht wirklich einheitlich geregelt ist. Aber so wie er es geschrieben hat, stand es ungefähr auch in seinem Buch.  

>Also muss sie als Sozialpädagogische Assistentin auch Sozialpädagogik studieren, um unterhaltswürdig zu sein, sehe ich das so richtig? Wenn sie etwas anderes studiert ist sie nicht unterhaltspflichtig.<

..Richtig.  Ich darf dann nur in sozialen Bereichen studieren. Es muss aufeinander aufbauen.  SPA und dann Wirtschaft darf ich natürlich nicht.

Vielleicht meldet sich noch wer, der aufgrund schlechterer Noten (Beispiel: Mathe 4 , Englisch 3 , Deutsch 3) kein Abitur machen konnte und der Erzieher werden wollte.  Diese Leute haben ja auch keine andere Wahl, als den Bildungsgang SPA (2Jahre) und dann Erzieher (2-3) einzuschlagen.

Das wär wirklich interessant, ob die nach SPA noch Unterhalt bekamen ;/

@AalFred2

Das stimmt nicht ganz.  Jeder darf sich 1 mal Irren.    Ich hab die Elektroniker Ausbildung von mir aus nach 4 Monaten abgebrochen.  Bei der zweiten konnte ich nichts dafür, da ich nach den 4 Monaten entlassen wurde. Nicht weil ich mir irgendwas zu Schulden kommen lassen habe, sondern weil ich nicht genug Fachwissen hatte. 

Unterhalt besteht weiter.

Ps. Du kannst froh sein nach zwei abgebrochenen Ausbildungen das du noch Unterhalt erhalten hast. Deine Gesundheitlichen Gründe müsstest du ärztlich beweisen das es nicht deine schuld war. Aber danach müsste man sich in der zweiten Ausbildung etwas suchen was mit deinem Gesundheitlichen Problemen geht.

Die KANN ich ärztlich beweisen...und musste ich auch bei meinem Vater. Und das stimmt nicht das er nicht zahlen muss, also wieso froh sein?  Ich habe Unterhaltsanspruch.(Und wenn nicht, würde er auch nicht mehr zahlen).  Wenn ich eine ZWEITE Ausbildung von MIR aus abbreche, müsste er nicht zahlen. Die Zweite wurde ich aber gekündigt, weil es eine Ausbeuterfirma war und ich zu wenig Fachkompetenzen hatte(ist ein anderes Thema). Ich hab mir ja nichts zu schulden kommen lassen :).

Wenn ich krank bin, gibt es weiterhin Unterhalt, wenn ich das ärztlich belegen kann. Ansonsten gibt es vorgeschriebene Monate, die du Zeit hast nach einer Tätigkeit eine andere anzufangen. (wenn du ein bestimmtes Alter erreicht hast)

Klein wenig kenn ich mich da schon aus, bin ja nicht umsonst zur ÖRA. Und das auch nicht das erste mal :)  

Aber Danke für dein Kommentar.

Lg

selbst wenn sie wirklich noch unterhaltsberechtigt sein sollte, haben die Eltern jeweils einen Selbstbehalt über 1300 Euro. Denn eine 22 jährige ist nicht mehr priviligiert. sollten die Eltern noch jüngere Kinder haben gehen die unterhaltsrechtlich vor und eine neuer Ehepartner ebenso. Auch die Mutter der Fragenden ist barunterhaltspflichtig, nicht nur der Vater, auch wenn die Fragende bei der Mutter wohnen sollte

Nach abgeschlossener ausbildung kein Unterhalt mehr. Nur wenn man erdt Abitur macht dann Studium oder Ausbildung könnte es weiter gehen. Bei dir leider nicht.

Man kann auch nach der Ausbildung noch Unterhaltsansprüche haben, wenn das Studium direkt auf der Ausbildung aufbaut.