Brauch ich eine Einweisungsfahrt?
Ich weiß nicht ob ich hier die richtigen Ansprechpartner finde aber versuchen kann ichs ja^^
Also ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr und im Besitz eines normalen Führerscheins Klasse B (PKW). Meine Frage:
Darf ich die Feuerwehr PKW's und Transporter ohne Einweisungsfahrt bei Zeltlager oder ähnliches fahren? Immerhin fahren wir da teilweise auch im Konvoi und somit mit Sonder- und Wegerechten. Aus meiner Feuerwehr sagen in paar ja ein paar nein ^^
Würd mich über ein paar antworten freuen :)
7 Antworten
Für die Feuerwehr gelten die Unfallverhütungsvorschriften und Gesetze wie für Arbeitnehmer. Auch wenn du es im Ehrenamt ausübst bist du quasi Arbeitnehmer bzw. Angestellter.
Damit gilt für dich das das Gerätesicherheitsgesetz. Dort wird gefordert das du an allen Geräten (auch Fahrzeugen) die du nutzt eingewiesen sein musst. Wie der Dienstherr die Einweisung durchführt ist seine Angelegenheit, nur wird es sich im Schadensfall dann auch fragen lassen müssen ob die Einweisung ausreichend war. Der Großteil der Einweisungen erfolgt ja in der Grundausbildung.
Er kann die die Kettensäge erklären und dann sagen säge, oder es schickt dich auf einen MKS Lehrgang. Wann ist er wohl mehr auf der sicheren Seite.
Das gilt natürlich genauso für das Führen von Fahrzeugen. Er kann drauf vertrauen das du genug Fahrpraxis hast um einen Transporter voll lärmender Jugendlicher sicher durch den Verkehr zu kutschieren, er kann sich aber auch erst mal mit dir ins Fahrzeug setzen und sehen ob du es wirklich beherrscht. Ich habe zu einem unserer Kameraden auch schon mal gesagt "mein Freund gewinne erst mal Fahrpraxis und in einem halben Jahr versuchen wir es noch mal". Damit war Beiden geholfen.
Wenn ihr auf der Fahrt in ein Zeltlager seit, dann habt ihr kein Wegerecht bzw. Sonderrecht! Ihr seit da nicht auf einer Fahrt in den Einsatz!
Die Pkws (ohne Benutzung des Horn und Blaulicht) schon!
und wieso nicht die transporter, ich darf ja 8 personen befördern laut pkw ^^
Hallo Steffi0494
Bei uns bekommt jeder der mit einem Einsatzfahrzeug fahren will vom Kommandanten nach Probe- und Einweisungsfahrten eine Fahrerlizenz die ihn berechtigt mit diesen Einsatzfahrzeugen zu fahren.
Gruß HobbyTfz
Bloß weil du PKW führen darfst, heißt das noch nicht, dass du jedes Fahrzeug bewegen darfst welches dir nicht gehört. Der Besitzer des Fahrzeuges welches du führen willst (entweder Kreis oder Stadt, vielleicht auch die Wehr selbst) muss dir dafür die Erlaubnis erteilen. Was die dafür haben wollen, damit sie dir das erlauben musst du die selber fragen.
Ja du darfst nen normalen Bulli fahren...aber da gibts bestimmt eine Art Lehrgang für... du sprichst es ja auch an... das wird dir dein Wehrführer sagen...
Ähnlich: beim THW macht man ein Wochenende Theorie und Praxis zur Fahrgenehmigung für Katastrophenschutzfahrzeuge. Wie ist das mit Blaulicht und Horn? Wie ist das bei kollonenfahrt? Bordwerkzeug? Fahrzeugtechnik? ...nicht nur die mit LKW Schein machen das, auch die, die nen Bulli fahren...
Also Antwort: JA
das beantwortet meine frage nicht ^^