Brandstiftung - wer zahlt das dann?

3 Antworten

Den Schaden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung des Besitzers. Den Schaden an den Möbeln etc. die jeweiligen Hausratversicherungen der Bewohner (bei einer Mietwohnung die des Mieters).

Diese werden versuchen, den Brandstifter in Regress zu nehmen. Dessen Versicherung zahlt nicht, da es sich bei Brandstiftung um eine vorsätzliche Straftat handelt.

Das zahlt in der Regel die Hausratversicherung von dem Hausbesitzer. Die Versicherung des Täters zahlt das nicht, weil es ja Brandstiftung war. Es kam mal was über Versicherungen in der WDR 2 Servicezeit, die mittwochs von 19 - 21 Uhr in WDR 2 läuft. Diese Sendung kann ich jedem empfehlen. Wenn diese Antwort hilfreich war, dann bitte als hilfreichste Antwort kennzeichnen.

MfG BVB565

die hausratversicherung zahlt aber nicht die schäden am gebäude, dafür ist die gebäudeversicherung zuständig.

zunächstmal zahlt die gebäudeversicherung und die hausratversicherung des hausbesitzers den schaden, sofern er diese versicherungen abgeschlossen hat. die holen sich dann das geld vom brandstifter zurück, sobald dieser feststeht. die haftpflicht des brandstifters zahlt bei vorsätzlicher brandstiftung gar nichts. die würde nur bei fahrlässigkeit zahlen.

Ergänzung:

  • die PHV bezahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Aber Brandstifung kann nur vorsätzlich begangen werden

  • wenn der Geschädigte selbst der Brandstifter war, bekommmt der von seiner Hausrat und/oder Gebäudeversicherung seinen Schaden natürlich auch nicht ersetzt.

@robe53
Aber Brandstifung kann nur vorsätzlich begangen werden

es gibt auch fahrlässige brandstiftung, ist in 306 d StGB mit strafe bedroht