brandschutz im vereinsheim?
wir haben ein vereinsheim , eine ehemlaige gaststätte , diese wird fast nur von uns genutz nach fussballspielen . nur vereinsheim kleiner 100 leute was müssen wir beachten bzw wo kann ich nachlesen weklche anfordrungen an den brandschutz gestellt werden . welche baulichen massnahmen muss ich treffen damit es bei einer evnteullen begehnung keine probleme gibt ? wer macht die begehung ? welche notwendikeiten bestehen im bezug auf fluchtwege und deren beleuchtung ?muss ich eine evenntuelle vermietung ( zb geburtstage oder kommunionen ) irgendwo genehmigen lassen ?
1 Antwort
Per Ferndiagnose kann man schlecht eine Antwort darauf geben, zumal das Baurecht und das Brandschutzrecht Landesrecht sind. Ohne Angabe des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht wird es schwierig.
Dennoch kann ich dir nur raten, geh zum örtlich zuständigen Bauordnungsamt und lass dich dort beraten.
erst mal danke für die antwort also das land ist NRW ,