Brand in unserem Hochhaus - Entschädigung für Schäden?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit grosser Wahrscheinlichkeit fällst du damit in eine Versicherungslücke, denn dein Schaden ist an und für sich ein Betriebsausfall. Dafür gibt's sog. Betriebsausfallversicherungen. Den Ausfall an Produktivität kann man zwar versichern, wäre aber deine Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, allenfalls jene deines Arbeitgebers, da mit deinem Produktionsausfall ihm ein Betriebsausfall entsteht.

Gebäudeversicherung: zahlt materielle Schäden an der Immobilie

Hausratversicherung (deine): zahlt materielle Schäden an deinem Mobiliar

Bezüglich Rückgriff auf den Verursacher: Er haftet für Schäden aller Art aufgrund seiner Handlung. Da er aber kaum zahlungsfähig ist, kannst du nur noch klären, ob er eine Haftpflichtversicherung besitzt, die mindestens einen Teilschaden übernimmt.

Kannst also noch klären, ob dein AG eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen hatte.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du in einem regulären Angestelltenverhältnis unbezahlte Tage oder Resturlaub nehmen musst, wenn du nicht im Stundenlohn entschädigt wirst. Bei einem vereinbarten Wochen- oder Monatssalär kriegst du dein Geld, ob du nun produktiv bist oder nicht. Das ist das Geschäftsrisiko deines Arbeitgebers.

Vielen, vielen Dank!
Der letzte Abschnitt ist mir allerdings neu. Jetzt musste ich eine Woche Resturlaub nehmen, weißt du ob es nun zu spät ist, oder ob ich evtl. dafür eine Entschädigung bekommen kann? Bzw. von wo?

@kuebrarueya

Der Arbeitgeber kann Urlaub anordnen, ob das einem gefällt oder nicht. Das ist leider so. Aber wenn der Urlaub alle ist und er dich weiterhin nicht "sehen will", ist es gewiss nicht unbezahlt! ....vorausgesetzt, dass du in einem regulären Arbeitsverhältnis bist, also nicht im Stundenlohn oder nur bei so und so viel geleisteter Buchungen oder was immer.

Direkt beim Arbeitgeber arbeiten?

Bei bekannten kurzfristig eine derartige Verbindung einrichten lassen

Gebäudeversicherung des Besitzers anfragen. Der Schaden entstand durch den Brand. Diese müssen für Brandschaden und deren Folgen aufkommen

Mobiles Internet

Anwalt einschalten zwecks Schadenersatz

Diese müssen für Brandschaden und deren Folgen aufkommen

Nö, nur für den Brandschaden.

Wenn durch den Brand der Hausrat der anderen Hausbewohner in Mitleidenschaft gezogen wird (Ruß, Rauch Geruchsbelästigungen), ist DEREN Hausratversicherung zuerst gefragt.

Die Gebäudeversicherung leistet für die Unterbringung der Personen und die Reinigung der allgemein zugänglichen Gebäudeteile

Deinen gewerblichen Betriebsausfall hättest du selbst abdecken müssen. Bei dem Brandstifter wird wohl kaum etwas zu holen sein.

Forderungsausfall aus deiner Privathaftpflicht hilft dir hier auch nicht weiter, weil es dabei eben nur um PRIVATE Forderungen geht.

"Die Gebäudeversicherung leistet für die Unterbringung der Personen..." Wirklich??? Doch aber nur, wenn dies extra in den VGB vereinbart wurde - Standard ist das nicht! ("Hotelkosten für Mieter" sind höchst selten in der Gebäudeversicherung mitversichert.)

@suzisorglos

Dem Eigentümer werden die Mietausfälle gezahlt. Die Mieter haben Schutz über die eigene Hausratpolice - oder eben nicht.

Das Problem wird sein, dass du hier einen Anspruch gegen jemanden hast, der wahrscheinlich nicht zahlungsfähig ist.

Versicherungen werden bei einer vorsätzlichen Tat wohl kaum einspringen.

Insofern solltest du versuchen den Schaden in eigenem Interesse möglichst gering zu halten.

Ja, dir steht für den Ausfall Entschädigung zu.

ABER:

Wo willst du es herholen? Der Verursacher wir mit Sicherheit kein Geld haben.

Möglichkeiten sind dann nur Internetcafe oder Mobiles Internet. Die KOsten kannst du dann bei der Einkommensteuer mit angeben.

Auf alle Fälle solltest du einen Anwalt konsultieren und den mit der Warnehmung deiner Interessen beauftragen.