Boot als Arbeitszimmer absetzen?

4 Antworten

Das Boot als Ganzes bzw. die damit verbundenen Kosten abzusetzen ist wegen des fehlenden Aufteilungsmaßstabs bezgl. der privaten und betrieblichen Nutzung wohl nicht möglich.  Wenn eine Kabine als als Arbeitszimmer dienen würde könnte man diese evtl. als häusliches Arbeitszimmer zum Ansatz bringen. Man muss jedoch diesen sehr speziellen Fall einzelfall bezogen betrachten.

Grds. Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet;

Häusliches Arbeitszimmer: Definition

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen eingebunden ist und dabei vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Es muss sich um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln.

Grundsätzlich besteht jedoch auch ein Abzugsverbot für Segeljachten siehe § 4 Abs. 5 Nr.4 EStG: 

Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen;

Ergebnis: Eher unwahrscheinlich , dass das FA die Kosten anerkennt, jedoch sollte man das ganze mit einem Steuerberater nochmal durchgehen.

www.wenzel-steuerkanzlei.de

nein, das geht nicht. Wie sollten das Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit sein, die Anschaffung des Bootes steht doch nicht damit in Zusammenhang.

Ich sehe auch keine Chance, das als vorweggenommene Betriebsausgaben anzusehen. Die private Veranlassung steht wohl eindeutig im Vordergrund. "Ich plane, mich selbständig zu machen" genügt nicht.

Nein. Ein Boot ist kein Wohnsitz, sondern ein Fahrzeug. Und als „Dienstboot“ wird das auch nichts werden.

Aber dennoch ein Traum! Viel Erfolg bei der Verwirklichung!

Wenn das Boot groß genug ist kannst du sicher einen Raum als Arbeitszimmer steuerlich absetzen.

Schötze mal so ab 60-80m kabinengrösse.