Bonitätsauskunft für Mieter bzw. Vermieter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
welche Möglichkeit gibt es für Vermieter sich über die Bonität für Mieter zu erkundigen?

Beim Vorvermieter natürlich. Von ihm erfährt man auch die vorletzte Vermieteranschrift und bekommt hier deutlich zielführendere Auskünfte: Wurde stets pünktlich bezahlt (BK-Nachzahlung)? Wurden Mietvertragspflichten wie Treppenhausreinigung und Winterdienst auch bei Abwesenheit ordentlich erfüllt? Gab es Ärger wg. Ruhestörung? Auffällig viele Beschädigungen und Reparaturen?

Gegen Forderungsausfälle und Mietnomadenschäden hilft dann nur eine entprechende Versicherung: Mit Selbstbeteiligung ab 2 Monatsmieten, die man über die Kaution abdeckt, leistet die (beim R+V Rundumschutz sogar ohne übliche sechsmonatige Wartefrist!) für gerade mal 10 EUR/Monat für das, was da kommen mag, man aber dem künftigen Mieter unmöglich ansehen kann :-O

https://vermietsicher.de/?gclid=EAIaIQobChMI8LWxobS63wIVB-J3Ch3VzQamEAAYASAAEgJB2PD_BwE

G imager761

Zunächst mal kannst du die Insolvenzbekanntmachungen sowie das Schuldnerregister aller deutschen Gerichte abfragen, ob dort Eintragungen vorhanden sind.

Ich jedoch frage die Datenbanken von vernetzten Inkassounternehmen Bürgel, Creditreform, Infoscore, EOS Gruppe (Otto) ab. Viele Firmen beauftragen Inkassounternehmen, und so sind diese Daten sehr aussagekräftig. Die o.g. Daten Inkasso und Schuldnerregister sind auch enthalten. Ferner benötigt man hierfür kein Einverständnis des Mieters, wie es bei der Schufa der Fall ist, denn laut Datenschutzgesetz ist der Nachweis eines berechtigten Interesses ausreichend. Und ein beabsichtiger Vertragsabschluss ist ein berechtigtes Interesse.

Eine spezielle Datenbank für Mieter gibt es nicht. Das fließt in die allgemeinen Inkassodatenbanken mit rein. In diese kann man aber keine Eintragungen vornehmen lassen, sondern das machen die Inkassounternehmen automatisch, wenn man ein solches mit der Forderung beauftragt.

ah okay, danke.'
Creditreform ist mir bekannt, das wäre also z.B. eine Anlaufstelle ?

Ich bin mir nicht sicher, aber es soll eine Datenbank für Mietnomaden geben.

Du solltest sehr vorsichtig damit sein, säumige Mieter irgendwo namentlich zu nennen. Insbesondere dann, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil über die Mietschuld vorliegt. Das könnte nämlich als üble Nachrede oder Verleumdung interpretiert werden. Damit würdest du dich selbst strafbar machen.

Niemand kann nämlich ohne rechtskräftiges Urteil beurteilen, ob du jemanden nur aus Rache oder anderen Gründen denunzieren und schlechtmachen willst, ohne dass es einen tatsächlichen Grund dafür gibt. Deine Behauptung muß einer Nachprüfung standhalten!

Das könnte nämlich als üble Nachrede oder Verleumdung interpretiert werden. Damit würdest du dich selbst strafbar machen.

Und dann wundern sich die Leute, dass keine Wohnugen gebaut werden!

@lesterb42

Inwiefern, wenn man wahrheitsgemäße Angaben über Mietschuldner macht?

@imager761

Falscher Adressat.

hmpf, nachweisbar ist alles, auch ohne Urteil

@Petz1900

Die Mietschuld ist aber erst hundertprozentig festgestellt, wenn du ein RECHTSKRÄFTIGES Urteil vorliegen hast. Was wäre, wenn ein Gericht anders entscheidet, weil es beispielsweise Gründe für die Nichtzahlung gab???

@Mignon5

Das ist mir egal.

Es geht hier mal um den Vermieterschutz, oder gibt es den einfach nicht ?

@Petz1900

Das hat nichts mit Vermieterschutz zu tun. Du darfst auch nicht einfach behaupten, jemand habe dich betrogen ohne rechtskräftiges Strafgerichtsurteil. Nochmals: Das kann als Verleumdung/üble Nachrede ausgelegt werden, weil der genaue Sachverhalt nicht geklärt/bekannt ist. Du gibst deine rein subjektive Meinung wider, die objektiv (juristisch) betrachtet falsch sein kann. Wenn das so einfach wäre, wären Tür und Tor für Racheakte und unbegründete Denunziationen möglich, um jemandem eins auszuwischen.

@Mignon5

Möglicherweise, aber das würde ich auf meine Kappe nehmen.
Es geht um nicht pünktliche Mietzahlung(en) sowie um Nichtzahlung der Nebenkostennachzahlung, der nicht widersprochen worde. Ich habe es schriftlich vom Mieter, dass der Mieter die Kosten anerkennt, aber nicht zahlungsfähig ist.
Bin zwar kein Jurist, aber juristisch nicht ganz ungebildet.
Es geht hier um Vermieterschutz, ausnahmsweise mal nicht um Mieterschutz.
Und die Schufa speichert auch Daten ohne Urteil, wo ist da der Unterschied?

@Petz1900

Du mußt es dir so vorstellen: Im Strafrecht gilt bis zur RECHTSKRÄFTIGEN Verurteilung des Täters die Unschuldsvermutung. Achte mal in der Presse darauf. Es wird immer vom "mußmaßlichen Täter" geschrieben/gesprochen, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Es könnte immer noch ein Rechtsmittel eingelegt werden und die nächst höhere Instanz könnte zu einem anderen Ergebnis/Urteil (z.B. Freispruch) kommen. Im Zivilrecht, wozu Mietangelegenheiten gehören, ist es in ganz ähnlich, also in etwas auf das Zivilrecht übertragbar.

Du kannst dir mit so einer Veröffentlichung nicht nur strafrechtliche Probleme (wie geschrieben, üble Nachrede/Verleumdung) einhandeln, sondern dich auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Mieter beispielsweise aufgrund deiner Veröffentlichung keine neue Wohnung bekommt oder vielleicht mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommt oder aus welchen Gründen auch immer, deinetwegen einen Schaden erleidet! Das kann für dich alles sehr teuer werden, wenn die letzte Gerichtsinstanz zu Gunsten des Mieters entscheidet. Das ist für dich also nicht ungefährlich.

Die Schufa darf keine strittigen Fälle aufnehmen. Dagegen könnte sich der Betroffene sofort wehren.

Es ist deine Entscheidung, was du machst. Ich wollte dich nur warnen und dich auf die Risiken hinweisen.

@Mignon5

Deine Rechtsinterpretation ist gelinde gesagt gewagt. Üble Nachrede und Verleumdung setzen ausdrücklich voraus, das die Behauptungen erweislich nicht wahr sind :-O

Demnach darf ich jederzeit darlegen, ob mein Ex-Mieter bisweilen nur nach telefon. Mahnung seine Miete überwies, die Kaution erst nach einem halben Jahr vollständig einging, Beschwerden anderer Mieter über Ruhestörung vorlagen oder aufzählen, welche Beschädigungen und Mängel bei Rückgabe behoben verlangt werden mussten.

Mit rechtskräftigem Beschluss oder Unschuldsvermutung hat das rein garnichts zu tun :-O

Ich darf nur nicht verbreiten, er wäre ein Chaot, Randalierer, Mietnomade oder Mietschuldner, weil dies "ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden" geeignet ist.

G imager761

@imager761

@imager761: Die Darstellung von Migonon5 ist sehr wohl zutreffend.

@Petz1900

@Petz1900: Was ist so schwer daran zu verstehen, dass man sich in einem Rechtstaat alle an die Gesetze halten müssen? Warum gehen Sie also nicht einfach den sauberen juristischen Weg, anstatt sich hier in kindischen Ausführungen zu ergehen ("Das ist mir egal")?

@fragnet2010

Werfen Sie mir nicht Rechtsbruch vor, bitte.
Mein Mieter hält sich nicht an bestehende Gesetze, er betreibt Rechtsbruch ist auch noch durch das Gesetz geschützt.
Dadurch bleibe ich auf der hiohen Nebenkostenzalung sitzen, das ist mein Geld.
Unfassbar, Ihre Unterstellungen, ehrlich.

@Petz1900

Natürlich ist es ärgerlich, wenn Ihr Mieter die Nebenkosten nicht bezahlt.

Dennoch kann immer nur geraten werden, dass Sie Ihren Anspruch gerichtlich feststellen lassen. Haben Sie das denn überhauptgemacht? Einerseits kann dabei festgestellt werden, ob Ihr Mieter wirklich kein Geld hat und, wenn Ihr Anspruch gerichtlich festgestellt wurde, können Sie den Anspruch dreißig Jahre (!) lang bei Ihrem Mieter einfordern.

Und Sie haben noch eine Möglichkeit, die Ihnen vielleicht nicht gefallen wird: Finden Sie sich damit ab. Verbuchen Sie es als eine Erfahrung, aus der Sie auch lernen können.

vereinigung für Haus und Grundbesitzer. Auch kannst Du Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vorvermieter über den Mieter geben lassen.

Wer nichts ausgefressen hat, sollte kein Problem damit haben.

Mittlerweile ist es schon fast pervers was Vermieter verlangen. Ich empfinde das teilweise als völlig übertrieben und hoffe nie mehr zur Miete leben zu müssen. Was sollen Leute machen, die ein paar Einträge in Auskunfteien haben? Für immer obdachlos, weil sie mal etwas nicht bezahlt haben? Das ist doch lächerlich!

@Ste2508

Das Problem liegt tiefer. Die Politik drückt den Mietern die energetische Sanierung zusätzlich auf die Backe, prekäre Arbeitsverhältnisse und Mindestlohn. All das gab es vor 15 Jahren nicht oder nicht in dem Ausmaß.

Als Vermieter will man niemand der nicht zahlen kann, das ist verständlich. Ich mußte auch eine Bestätigung vom Vorvermieter beibringen. Das kann fatal sein. Vielleicht hat man sich ja auch nur wegen der Haltung eines Haustieres nicht gut verstanden. In paar Jahren bin ich in Rente. In der heutigen Zeit, möchte ich nicht mehr jung sein und von vorn anfangen.

Das wird schwierig, es gilt in DE der Datenschutz.

und was macht dann die Schufa?