Bohrerlärm um 10Uhr

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Ja, natürlich. Die gesetzliche Ruhezeit liegt, je nach Wohngegend, in der Zeit von 22 bis 06 Uhr bzw. von 20 bis 07 Uhr.

Es gilt, wie immer, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Lärm in Maßen muss auch hingenommen werden

Pifendeckel  01.07.2011, 10:09

richtig und herzlichen Glückwunsch zum Stern

Sollte da ein Handwerker gebohrt haben, dann darf der das von Montag bis Samstag ab 7 Uhr morgens. Muss aber um 18 Uhr aufhören....................

Was, um 10 Uhr morgens?? Am Freitag? Natürlich, es sind nicht alle Menschen Langschläfer!

Aber sicher dürfen die das, so früh ist es ja nun nicht mehr.